Der jemenitische LGBTI-Aktivist Mohamed al-Bokari, der seit dem 8. April 2020 im Malaz-Gefängnis in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad inhaftiert ist, nahm am 20. Juli an seiner ersten Gerichtsverhandlung teil. Al-Bokari wurde angeklagt, gegen die öffentliche Moral verstossen, Homosexualität online gefördert und Frauen nachgeahmt zu haben. Er wurde zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt, nach dem er in sein Heimatland Jemen zurückgeschickt werden soll, wo sein Leben durch bewaffnete Gruppen in Gefahr ist. Während seiner Haft und seines Prozesses hatte er keine rechtliche Vertretung.

Nach mehr als neun Wochen Haft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren im Gefängnis von Malaz in der Hauptstadt Riad wurde der jemenitische LGBTI-Aktivist Mohamed al-Bokari am 20. Juli in Riad vor Gericht gestellt. Während der Anhörung wurde er zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt und zur Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Saudi-Riyals verurteilt. Das Gericht ordnete auch seine Abschiebung in sein Heimatland Jemen an, nachdem seine Haftstrafe abgelaufen war. Mohameds Rückkehr in den Jemen nach Verbüssung seiner Strafe würde sein Leben aufgrund von Morddrohungen, die er von bewaffneten Gruppen erhalten habe, gefährden.

Am 30. Juli erhielt Mohamed al-Bokari im Gefängnis einen Besuch von Regierungsbeamten, die seine Aussage über seine Verhaftung und Misshandlung aufnahmen. Anfang August wurde al-Bokari in eine besser belüftete und klimatisierte Gefängniszelle verlegt und erhielt von den Gefängnisbehörden die Zusicherung, dass er die erforderliche medizinische Versorgung erhalten werde.

Ein Freund von Mohamed al-Bokari, der mit ihm in Kontakt stand, sagte gegenüber Amnesty International, dass Mohamed al-Bokari den Aktivist_innen*, die sich weltweit für ihn eingesetzt haben, äusserst dankbar sei. Amnesty International wird weiterhin an Mohamed al-Bokaris Fall arbeiten, um für den Schutz seiner Rechte einzutreten, einschliesslich seines Rechts auf Rechtsbeistand, Zugang zu medizinischer Versorgung und Familie sowie auf sofortige und bedingungslose Freilassung.

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FI 110/20-1