Demnächst soll der Prozess gegen Yulia Tsvetkova aus Komsomolsk-on-Amur beginnen. Die Aktivistin und Künstlerin ist wegen ihrer Zeichnungen des weiblichen Körpers angeklagt, «pornografisches Material hergestellt und verbreitet» zu haben. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu sechs Jahren Haft. Yulia Tsvetkova wird seit März 2019 strafrechtlich verfolgt und schikaniert, weil sie unermüdlich für die Rechte von Frauen und LGBTI eintritt – auch mit ihrer Kunst. Sie stand zwischen 22. November 2019 und 16. März 2020 unter Hausarrest, nach wie vor unterliegt sie einem Reiseverbot.
Der Prozessauftakt steht unmittelbar vor der Tür: Die Künstlerin und Theaterregisseurin Yulia Tsvetkova aus Komsomolsk-on-Amur im Osten Russlands wird wegen «Herstellung und Verbreitung von pornographischem Material» nach Paragraf 242, Teil 3, Absatz B des russischen Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt. Wegen dieses Vorwurfs wird seit fast zehn Monaten gegen sie ermittelt. Sowohl ihre Wohnung als auch ihr Arbeitsplatz wurden durchsucht, sie verbrachte fast vier Monate unter Hausarrest und hatte keinen Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung. Ausserdem wird sie schikaniert und stigmatisiert. Ihr einziges «Verbrechen» sind ihre künstlerischen Zeichnungen und ihr Einsatz für Frauenrechte.
Yulia Tsvetkova ist seit Anfang 2019 ständiger Schikane ausgesetzt. Neben dem aktuellen Verfahren unter Paragraf 242 des Strafgesetzbuchs wird auch mit Hilfe des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen sie vorgegangen, das «Werbung für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen zwischen Minderjährigen» unter Strafe stellt. So wurde im Dezember 2019 eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Rubel (etwa 730 Euro) gegen sie verhängt, weil sie die Administratorin zweier LGBTI-Online-Communities ist. Im Juli 2020 wurde sie unter demselben Paragrafen wegen der Social-Media-Veröffentlichung ihrer Zeichnung «Familie ist dort, wo Liebe ist. Unterstützt LGBT+-Familien» zu einer weiteren hohen Geldstrafe verurteilt. Am 7. Juli 2020 wurde ein drittes Verwaltungsverfahren gegen sie nach Paragraf 6.21 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.
Yulia Tsvetkova’s Förderung und Verteidigung der Menschenrechte durch ihre Kunst ist durch das Recht auf freie Meinungsäusserung geschützt, das auch in der russischen Verfassung verankert ist. Ausserdem ist Russland nach den internationalen Menschenrechtsnormen dazu verpflichtet, den Schutz der freien Meinungsäusserung zu garantieren. Yulia Tsvetkova sollte respektiert und geachtet und nicht strafrechtlich verfolgt, geschweige denn diesen andauernden gezielten Schikanen ausgesetzt werden.
Online-Petition
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WEITERE EMPFOHLENE AKTIONEN
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APPELLE AN
Staatsanwalt
Boris Viktorovich Kononenko
Prosecutor of Komsomolsk-on-Amur
Krasnogvardeiskaya street, 34
Komsomolsk-on-Amur 681013
RUSSISCHE FÖDERATION
E-Mail: kms@phk.hbr.ru
Anrede: Sehr geehrter Herr Staatsanwalt / Dear Prosecutor,
KOPIEN AN
Ambassade de la Fédération de Russie
Brunnadernrain 37
3006 Berne
Fax: 031 352 55 95
E-mail: rusbotschaft@bluewin.ch