Menschenrechte . Recht

Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat am 22. April 1954 in Kraft. Ursprünglich galt sie nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Ergänzt wurde die Konvention am 31. Januar 1967 durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das am 4. Oktober 1967 in Kraft trat. Der Konvention sind 147 Staaten beigetreten, dem Protokoll 146. 143 Staaten sind sowohl der Konvention als auch dem Protokoll beigetreten. (Stand 25. Januar 2014)

Die GFK ist die Rechtsgrundlage für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR).

Vor dem Inkrafttreten der GFK hatte es keine völkerrechtlich verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen gegeben. Lediglich in zwischenstaatlichen Verträgen oder in einseitigen Absichtserklärungen einzelner Staaten war festgelegt worden, wie viele Flüchtlinge ein Staat jeweils in einem Einzelfall aufnehmen wollte. Die damit verbundenen humanitären Notlagen waren seit dem Ersten Weltkrieg als Problem erkannt worden. Nachdem die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht gekommen waren, verschärfte sich die Lage. Auf Betreiben der USA gab es 1938 die Konferenz von Évian, die Aufnahmekontingente für aus Deutschland flüchtende Juden festlegen sollte. Diese Konferenz blieb ohne Ergebnis und zeigte, dass Flüchtlingsfragen mit zwischenstaatlichen Abkommen nicht zu lösen waren. In den folgenden Jahrzehnten breitete sich die Idee einer internationalen Konvention aus, die Flüchtlingen persönliche Schutzrechte zubilligen sollte. Diese Überlegungen mündeten in die GFK.

Die GFK gewährt kein Recht auf Asyl, begründet also keine Einreiserechte für Individuen, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten und normiert das Recht im Asyl, nicht auf Asyl. Flüchtlinge im Sinne der Konvention werden als Personen definiert, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sowie Staatenlose, die sich deshalb außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist – entgegen weit verbreiteter Annahme – nicht pauschal auf Kriegsflüchtlinge anwendbar, außer bei den nachstehend aufgeführten spezifischen Fluchtgründen, die sich fallweise auch aus Kriegen und Bürgerkriegen ergeben können. Auch Fluchtbewegungen durch Naturkatastrophen und Umweltveränderungen stehen außerhalb des Schutzes durch die Konvention.

Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen

  • Rasse
  • Religion
  • Nationalität
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
  • politischer Überzeugung

Ziel der Konvention ist ein möglichst einheitlicher Rechtsstatus für Menschen, die keinen diplomatischen Schutz ihres Heimatlandes mehr genießen. Allerdings enthält die Konvention eine zeitliche Einschränkung: So bezieht sie sich lediglich auf Personen, die „infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind“ (Art. 1 A Nr. 2) zu Flüchtlingen wurden. Sie enthält damit keine Regelungen für die Rechte von späteren Flüchtlingen.

Die Konvention führt u. a. folgende Rechte eines Flüchtlings auf:

Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder Herkunftsland (Art. 3)
Religionsfreiheit (Art. 4) – wobei hier nur das sog. Gebot der Inländergleichbehandlung gilt, d. h. Flüchtlinge und Staatsbürger werden in ihrer Religionsfreiheit gleichgestellt; Einschränkungen für Staatsbürger dürfen dann auch für Flüchtlinge gelten.
freier Zugang zu den Gerichten (Art. 16)
Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (Art. 28)
Straffreiheit der illegalen Einreise, sofern der Flüchtling sich umgehend bei den Behörden meldet und er unmittelbar aus dem Fluchtland kam (Art. 31 Abs. 1)
Schutz vor Ausweisung (Art. 33, Non-Refoulement-Prinzip – Grundsatz der Nichtzurückweisung)
Insgesamt gewähren die Vertragsstaaten einem Flüchtling weitgehend die gleichen Rechte wie Ausländern im Allgemeinen; ein Flüchtling darf also nicht als „Ausländer 2. Klasse“ behandelt werden.
Zusammen mit Art. 31 Abs. 1 ist der Grundsatz der Nichtrückschiebung nach Art. 33 Abs. 1 zentraler Bestandteil des Abkommens. Diesem Grundsatz zufolge ist ein Flüchtling nicht „auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten auszuweisen oder zurückzuweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde“. Er darf dabei nicht in ein Land zurückgewiesen werden, ohne dass sein Flüchtlingsstatus vorher geklärt worden ist. Zudem darf nach Art. 31 Abs. 1 ein Flüchtling, der unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem sein Leben oder sein Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren, nicht aufgrund einer illegalen Einreise oder illegalem Aufenthalt bestraft werden, sofern er sich umgehend bei den Behörden gemeldet hat (Pönalisierungsverbot).

Die Konvention erlaubt es den Vertragsstaaten, hinsichtlich der meisten Artikel Vorbehalte geltend zu machen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass ein Staat, der eine einzelne, womöglich nebensächliche Regelung der Konvention ablehnt, ihr trotzdem beitreten kann und sich damit verbindlich zu den anderen Regelungen bekennen kann.

Am 22. April 1954 trat die Konvention in den ersten sechs Unterzeichnerstaaten in Kraft (Australien, Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Norwegen).

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft. Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung, nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung.

Als so genannte geschlossene Konvention kann sie nur von Mitgliedern des Europarats – sowie von der Europäischen Union – unterzeichnet werden.[1] Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Daher haben alle Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet und ihr innerstaatliche Geltung verschafft.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (englisch International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR) oder in einer Kurzfassung UN-Zivilpakt oder IPbpR, in der Schweiz auch UNO-Pakt II genannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag.

Der Pakt garantiert rechtsverbindlich die grundlegenden Menschenrechte, die auch als Menschenrechte der 1. Generation bezeichnet werden: das Recht auf Leben, das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf die Teilnahme an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen. Außerdem werden die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ein generelles Verbot der Diskriminierung ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten zugesichert. Zudem verbietet Artikel 20 Hass- und Kriegspropaganda.[5]

Zusammen mit dem UN-Sozialpakt und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bildet er die grundlegenden Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen.

Im Fakultativprotokoll[6], das bisher 114 Staaten ratifiziert haben (Stand: Juli 2013), ist zudem die Individualbeschwerde eines jeden Betroffenen vorgesehen. 1989 wurde dem Pakt ein „Zweites Fakultativprotokoll“ über die Abschaffung der Todesstrafe hinzugefügt, das bisher 77 Staaten ratifiziert haben (Stand: Juli 2013).

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, periodisch Staatenberichte an den UN-Menschenrechtsausschuss einzureichen. Diese gelten als schwächstes Mittel zur Vertragsdurchsetzung. Der Menschenrechtsausschuss kann außerdem Individualbeschwerden einzelner Bürger von Staaten, die das Zusatzprotokoll unterzeichnet haben, annehmen und verhandeln.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (englisch International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR), kurz UN-Sozialpakt oder IPwskR, in der Schweiz auch UNO-Pakt I genannt, ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet (vgl. General Assembly Resolution 2200 A (XXI)) und liegt seither zur Unterschrift auf.

Er wurde inzwischen von 164 Staaten ratifiziert (Stand: 28. Januar 2016), unter anderem von der Bundesrepublik Deutschland (23. Dezember 1973), Österreich (10. September 1978), der Schweiz (18. September 1992), Luxemburg (18. November 1983) und Liechtenstein (10. Dezember 1998), und ist am 3. Januar 1976 gemäß Artikel 27 des Paktes drei Monate nach Hinterlegung der 35. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde (Jamaica, Ratifikation am 3. Oktober 1975) beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft getreten.

Seine Einhaltung wird durch den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht. Ein Zusatzprotokoll für die Einrichtung einer Individualbeschwerdemöglichkeit wurde 2008 verabschiedet. Nachdem Uruguay im Februar 2013 als zehnter Staat das Protokoll ratifiziert hat, trat es im Mai desselben Jahres in Kraft.

Recht Quelle
die Gleichberechtigung von Mann und Frau Artikel 3
das Recht auf Arbeit Artikel 6.1
das Recht auf Berufsfreiheit
das Recht auf berufliche Beratung
das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen Artikel 7
das Recht auf angemessenen Lohn Artikel 7 a)i)
das Recht auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Artikel 7 a)i)
das Recht auf angemessenen Lebensunterhalt (durch Arbeit) Artikel 7 a) ii)
das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen Artikel 7 b)
das Recht auf Arbeitspausen, das Recht auf regelmäßigen bezahlten Urlaub,
das Recht auf Vergütung gesetzlicher Feiertage
Artikel 7 d)
das Recht zur Bildung von Gewerkschaften Artikel 8.1
das Recht zur Bildung von Gewerkschaftsverbänden Artikel 8.2
das Recht auf Streik Artikel 8.4
das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Sozialversicherung Artikel 9
das Recht auf größtmöglichen Schutz und Beistand für die Familie Artikel 10.1
das Verbot von Zwangsehen Artikel 10.1
das Recht auf Mutterschutz Artikel 10.2
das Recht auf bezahlten Mutterurlaub Artikel 10.2
das Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit (insbesondere aufgrund der Abstammung)
bei Sondermaßnahmen zum Schutz und Beistand für alle Kinder und Jugendlichen
Artikel 10.3
das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sozialer Ausbeutung für Kinder und Jugendliche Artikel 10.3
das Recht auf ein Mindestarbeitsalter für Kinder Artikel 10.3
das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich Recht auf Wohnen Artikel 11.1
das Recht vor Hunger geschützt zu sein,
zusammen mit Artikel 11.1 Satz 1 das Recht auf angemessene Ernährung
Artikel 11.2
das Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit Artikel 12.1
das Recht auf medizinische Versorgung für jedermann Artikel 12.2.d
das Recht auf Bildung Artikel 13.1
die allgemeine Grundschulpflicht und das Recht auf unentgeltliche Grundschule Artikel 13.2.a
das Recht auf allgemeinen Zugang zum höheren Schulwesen Artikel 13.2.b
das Recht auf allgemeinen Zugang zu Hochschulen für jedermann, insbesondere durch das Recht auf Unentgeltlichkeit des Studiums, insb
die allgemeine Schulpflicht und das Recht auf unentgeltliche Schule Artikel 14
das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben Artikel 15.1
das Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt und seiner Anwendungen Artikel 15.2
das Urheberrecht Artikel 15.3
das Recht auf Freiheit der Forschung Artikel 15.4

Die Yogyakarta-Prinzipien (Im Original: „The Yogyakarta Principles. Principles on the application of international human rights law in relation to sexual orientation and gender identity“) wenden mit 29 Prinzipien die Menschenrechte in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität an. Sie sollen angewandt werden in Fällen einer möglichen Verletzung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender, zusammengefasst LGBT. Sie wurden am 23. März 2007 von international anerkannten Menschenrechtlern im indonesischen Yogyakarta veröffentlicht.

Sexuelle Orinetierung . Sex . Geschlechtsidentität . Identität

Androgyn; aus dem altgriechischen für andros Mann und gyne Frau – bezeichnet eine Geschlechtspräsentation (Gender Expression), die sowohl maskuline als auch feminine Elemente hat.

Androgynität wird teils auch als Beschreibung für eine Geschlechtsidentität benutzt, die sich zwischen “männlich“ und “weiblich” verortet.

Eine asexuelle Person fühlt keine/selten sexuelle Anziehung zu anderen Menschen oder fühlt so wenig sexuelle Anziehung zu Menschen, dass er_sie dies als nicht existent einstuft.

Asexualität heißt nicht, dass eine Person zölibatär lebt, zum einen, da das Zölibat eine freie Entscheidung und keine sexuelle Orientierung ist, und zum anderen, weil asexuelle Menschen auch Sex mit anderen Menschen, beispielsweise einem_r nicht-asexuelle_n Partner_in haben können.

Asexuelle Menschen können trotzdem romantische und/oder emotionale Beziehungen zu anderen Menschen eingehen.

Die Binarität der Geschlechter bezieht sich auf das gesellschaftliche Geschlechtersystem, das nur zwei Optionen (und keine Zwischenstufen) zulässt, nämlich männlich und weiblich. Dies gilt sowohl für die sozialen Rollen und Geschlechtsidentitäten (Gender) sowie für die biologisch-anatomischen Geschlechter (Sexus).

Das ausschließen, ignorieren, unterdrücken und diskriminieren von nicht-binären Gender Identitäten/Expressionen wird als Binarismus bzw. binarism/binary-sexism bezeichnet.

Eine bisexuelle Person fühlt sich romantisch und/oder sexuell zu Menschen zweier Geschlechter hingezogen.

Die Vorsilbe Cis wird benutzt, um auszudrücken, dass eine Person sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifiziert.

Cisgendercis lateinisch diesseits und genderenglisch Geschlecht.

Cismenschen sind Menschen, deren Geschlechtsidentität sich diesseits des Ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts befindet.

Eine Cis-Frau ist eine Person, die bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugewiesen wurde und sich auch als Frau identifiziert.

Ein Cis-Mann ist eine Person, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurde und sich auch als Mann identifiziert.

Das Coming out beschreibt den Prozess, in dem eine Person sich selbst über deren Geschlechtsidentität und/oder sexuelle Orientierung bewusst wird [inneres coming out] und beginnt, mit anderen darüber zu sprechen [äußeres coming out].

Vor allem das äußere coming out ist dabei ein lebenslanger Prozess.

Als Community wird die Gesamtheit aller queeren* Individuen, Organisationen und Gruppen in einem Gebiet beschrieben.

Cross-dressing bedeutet, Kleidung zu tragen, die traditionellerweise nicht zum eigenen Geschlecht passt.

Cross-dressing wird dabei beispielsweise zum Spaß gemacht und sollte nicht mit Transidentitätverwechselt werden.

Es gibt nicht das eine dritte Geschlecht. Manche Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz fordern einen dritten Geschlechtseintrag im Pass für nicht-binräre trans*, inter* und geschlechts nicht-konformen Personen.

Das dritte Geschlecht wird auch von Menschen zur Beschreibung ihrer Geschlechtsidentität, die zwischen männlich & weiblich, (auch außerhalb, weder noch oder völlig etwas neues) liegt, benutzt.

EinDrag King performt (eine überzeichnete) Maskulinität im Kontext einer Show, einer Performance, oder ähnliches.

Drag Kings sind dabei oft Cisfrauen und sollten nicht mit Transmännern verwechselt werden.

Eine Drag Queen performt (eine überzeichnete) Femininität im Kontext einer Show, einer Performance oder ähnliches.

Drag Queens sind dabei oft Cismänner und sollten nicht mit Transfrauen verwechselt werden.

Die Abkürzung FTM steht für female to male, also weiblich zu männlich und bezeichnet eine Gender Identität, bei der sich eine Person, die bei der Geburt als weiblich eingeordnet wurde, als männlichidentifiziert. Ein anderer Begriff für solche Menschen wäre Transmann.

Genderqueer ist zum einen ein Überbegriff für Menschen, die aus der Norm derGeschlechterbinarität fallen, zum anderen aber auch eine Geschlechtsidentität für Menschen, die sich sowohl als Frau* und Mann* (gleichzeitig oder immer nacheinander) oder weder als Frau* noch als Mann* identifizieren. Die Abgrenzung zum Begriff Genderfluid ist damit nicht eindeutig zu machen.

Queeramnesty versucht stets eine progressive, gendergerechte Sprache anzuwenden. Wir möchten niemanden aufgrund des jeweiligen Geschlechts diskriminieren bzw. mit einem unpassenden Geschlecht ansprechen. In einigen Texten finden sich daher Gender-Sternchen (*) und Gender-Gaps (_).

Der Gender-Gap soll alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten sprachlich darstellen. Der Unterstrich gibt einen Hinweis auf alle diejenigen Menschen, welche nicht in das Frau-Mann-Schema hineinpassen oder nicht hineinpassen wollen. Das Gender-Sternchen sagt aus, dass die geschlechtliche Identität und das sexuelle Begehren sozialem und persönlichem Wandel unterliegen und nichts naturgegeben Festes sind.

Was das heissen könnte, zeigt die folgende Darstellung vom Genderbread:

Hermaphrodit ist eine veraltete medizinische, stigmatisierende Bezeichnung für einen intersexMenschen.

Und ist heutzutage nicht mehr angebracht.

Heterosexualität ist die sexuelle Orientierung, die auf Menschen des/eines anderen Geschlechts(sex/gender) hin gerichtet ist.

Eine Person ist heteroromantisch, wenn sie*er sich zu Menschen des/einen anderen Geschlechts romantisch hingezogen fühlt, also romantische Beziehungen mit diesen Menschen eingehen möchte.

Da sich bei manchen Menschen die sexuelle Orientierung von dem Wunsch nach romantischen Beziehungen unterscheidet, wurde die Trennung in sexuelle und romantische Orientierung eingeführt.

Homosexualität bezeichnet die sexuelle Orientierung, die sich auf Menschen des/einen eigenen Geschlechts (sex/gender) bezieht.

Einzelne homosexuelle Männer bezeichnen als schwul und einzelne homosexuelle Frauen als lesbisch.

Die Bezeichnung homosexuell lehnen viele Lesben und Schwule ab, da der Begriff in seiner Entstehungszeit vor allem medizinisch gebraucht wurde.

Eine Person ist homoromantisch, wenn sie*er sich zu Menschen des/einen eigenen Geschlechts romantisch hingezogen fühlt, also romantischeBeziehungen mit diesen Menschen eingehen möchte.

Da sich bei manchen Menschen die sexuelle Orientierung von dem Wunsch nach romantischen Beziehungen unterscheidet, wurde die Trennung in sexuelle und romantische Orientierung eingeführt.

Intersex Menschen oder Intermenschen sind Menschen, deren ‘körperliches‘ Geschlecht (sex) nicht der ‘typischen medizinischen Definition/Norm’ von ’eindeutig’ männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann, sondern sich in einem Kontinuum dazwischen bewegen. z.B Anhand Hormonen, ChromosomenGonaden (Keimdrüsen) und/oder Genitalien.

Bis heute werden inter* Kinder nach der Diagnose zu einem (meistens dem weiblichen) Geschlecht um operiert mit teilweise erheblichengesundheitlichen Einschränkungen u.a. Unfruchtbarkeit und psychischen Problemen.

Um nicht Intersexualität mit einer sexuellen Orientierung zu verwechseln wird  heute von Intersex gesprochen.

Intersexinter englisch dazwischen und sex englisch Geschlecht.

Intergender bezeichnet Menschen, deren Geschlechtsidentität sich zwischen den binären Geschlechtern, also zwischen männlich und weiblichbefindet.

Zusätzlich werden ausdrücke wie Intermensch, Inter-Frau, Inter-Mann und Inter*Person verwendet.

Die Abkürzung MTF steht für male to female, also männlich zu weiblich und bezeichnet eine Gender Identität, bei der sich eine Person, die bei der Geburt als männlich eingeordnet wurde, als weiblichidentifiziert. Ein anderer Begriff für solche Menschen wäre Transfrau.

Eine Person, die sich als gender non-conforming oder gendervariant identifiziert, hat eine Geschlechtsidentität, die nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Der Begriff kann somit als Synonym für transgenderbenutzt werden, obwohl der Fokus hier eher auf Menschen außerhalb der Geschlechterbinarität gelegt wird.

Als non-binary / nicht-binär werden Menschen bezeichnet, die sich nicht als Mann* oder Frau*identifizieren. Non-binary ist aber auch inklusiv für intersex Menschen.

Insgesamt kann der Begriff als Überbegriff für beispielsweise nicht-binäre transgender Menschensein.

Jemanden zu outen bedeutet, die Geschlechtsidentität und/oder sexuelle Orientierungeines Menschen einem anderen Menschen, einer Gruppe und/oder der Öffentlichkeit zu verraten, meistens ohne die Zustimmung oder Einwilligung der betroffenen Person.

Das Coming Out einer Person erfolgt hingegen freiwillig.

Panromantisch / Panromantic

Panromantische Menschen fühlen sich zu Menschen aller Geschlechter romantisch hingezogen und/oder ihre romantische Anziehung basiert nicht auf dem Geschlecht des*der Anderen, sondern beispielsweise auf gemeinsamen Interessen.

Pansexualität, pansexuell / Pansexuality, pansexual

Pansexualität ist eine sexuelle Orientierung, mit der sich Menschen identifizieren, die sich zu Menschen aller Geschlechter sexuell hingezogen fühlen und/oder ihre sexuelle Anziehung basiert auf anderen Faktoren als dem Geschlecht des*der Anderen.

Eine Person, die sich als pangender beschreibt, identifiziert sich mit allen Geschlechtsidentitätenbzw. die Geschlechtsidentität ist aus vielen verschiedenen Geschlechtsidentitätenzusammengesetzt.

Polyamouröse Menschen verlieben sich in mehr als nur eine Person auf einmal und haben oftromantische und/oder sexuelle Beziehungen mit mehr als einer Person.

Wichtig ist, dass alle Beziehungs– und Sexualpartner_innen von diesem Arrangementwissen und damit einverstanden sind.

Im Englischen war queer lange Zeit ein Schimpfwort, insbesondere gegenüber schwulen Männern. Heute wird der Begriff aber positiv als Selbstbezeichnung gebraucht, vor allem von Menschen, die ihre Identität als außerhalb der gesellschaftlichen Normgebrauchen.

Außerdem wird der Begriff als Überbegriff benutzt für Menschen, die nicht in die romantischensexuellenund/oder geschlechtlichen Normen der Gesellschaft passen. 

Queer ist aber auch eine Theorierichtung und ein Wissenschaftszweig, in dem Schubladendenkenaufgebrochen werden soll, verschiedene Unterdrückungsformen miteinander verknüpft gedacht werden sollen und insbesondere Sexualitätals ein Ort der Unterdrückung untersucht wird.

Als romantische Orientierung wird bezeichnet, mit Menschen welche(s) Gender(s) eine Person romantische Anziehung empfindet.

Dies wird von der sexuellen Orientierung abgegrenzt.

Die sexuelle Orientierung eines Menschen beschreibt, zu Menschen welche(s) Gender(s) sich ein Mensch emotional, körperlich und/oder sexuell hingezogen fühlt, unabhängig von der sexuellen Praxis und der sexuellen Präferenz.

Als Tomboys werden Kinder bezeichnet, die bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugewiesen wurden, sich insbesondere in ihrem Verhalten, aber auch in ihrer Geschlechtspräsentationmaskulingeben und so traditionelle Geschlechternormen aus dem Gleichgewicht bringen.

Two-Spirit ist ein drittes Geschlecht, das aus der Tradition der nordamerikanischen nativen/indigenen Völker stammt. Und fungiert als Sammelbegriff für die einzelnen unterschiedlichen Begriffe diversester nativen Kulturen Nordamerikas. Two-Spirits haben sowohl traditionell maskuline als auch traditionellefeminine Anteile.

Weiße und andere Menschen, die nicht native-american sind, sollten andere Begriffe für ihre Identitäten finden, da eine Benutzung des Begriffs von nicht-native americans als cultural appropriation, also kulturelle Übernahme gesehen wird, und unangebracht ist.

Transmaskulinität bezeichnet Menschen, die bei ihrer Geburt dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wurden, die sich als eher männlich identifizieren.
Die Abgrenzung zu demi-boy ist fließend.

Transfemininität bezeichnet Menschen, die bei ihrer Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurden, die sich als eher weiblich identifizieren.
Die Abgrenzung zu demi-girl ist fließend.

Transandrogynität bezeichnet eine Geschlechtspräsentation, die aus sowohl maskulinenals auch femininen Komponenten besteht, also androgyn ist.