Resolution der Generalversammlung der Schweizer Sektion von Amnesty International vom 3.-4. Mai 2014 in Bern.
Die Verfolgung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender hat insbesondere in afrikanischen Ländern wie Nigeria, Uganda oder Kamerun in jüngster Zeit erschreckende Ausmasse angenommen. Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden mit langen Gefängnisstrafen, unter Umständen sogar dem Tod «bestraft». Die gesetzliche Diskriminierung fördert alltägliche homophobe Hexenjagden noch zusätzlich. Doch das Schweizer Asylwesen trägt dieser Tatsache weiterhin sehr ungenügend Rechnung, wie der Fall des schwulen Flüchtlings O. illustriert: O., der in seinem Heimatland Nigeria bereits jahrelang aufgrund seiner Homosexualität verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurde, soll trotz drohender Gefängnisstrafe, die in Nigeria bis zu 14 Jahren gehen kann, demnächst dorthin ausgeschafft werden.
Die an der Generalversammlung 2014 der Schweizer Sektion in Bern versammelten Mitglieder von Amnesty International
- verurteilen die frappant zunehmenden Verletzungen der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) in immer mehr Ländern;
- appellieren an die Schweizer Asylbehörden, die verschärfte Verfolgung von LGBT in deren Her-kunftsländern ernst zu nehmen und die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität unbedingt in den Asylverfahren zu berücksichtigen;
- fordern das Bundesamt für Migration dringend auf, die Fluchtgründe des schwulen Nigerianers O. anzuerkennen und seinem Asylgesuch statt zu geben.