Das Anti-Rassismus-Gesetz soll um sexuelle Orientierung erweitert werden, um auch Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Hassrede, Hetze und Diskriminierung zu schützen. Nach einem erfolgreichen Referendum stimmt die Schweiz am 9. Februar darüber ab. Queeramnesty engagiert sich gemeinsam mit anderen LGBTI*-Gruppen im Abstimmungskampf.

Illustration: Debora Gerber

Im Dezember 2018 kam die freudige Nachricht: Das Parlament hatte den Vorstoss zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes angenommen. Dieser Vorstoss, lanciert vom SP-Politiker Mathias Reynard, führt zu einer Anpassung des Anti-Rassismus-Gesetzes, damit auch Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar werden.

Doch nicht alle waren damit einverstanden. Ein Referendumskomitee, bestehend aus Mitgliedern der EDU, JSVP und anderen Gruppen, sammelte bis April 2019 67’494 gültige Unterschriften, weswegen die Schweiz im Februar 2020 über die Ausweitung abstimmen wird. Die Hauptargumente der Gegner_innen: Die Meinungs- und Glaubensfreiheit werde eingeschränkt, und ein solches Gesetz sei gar nicht mehr nötig.
Eine von den Dachverbänden Pink Cross und LOS gestartete Kampagne, der sich neben weiteren LGBTI*-Organisationen auch Queeramnesty angeschlossen hat, kämpft nun für die Erweiterung der Strafnorm. Sie sammelt Spenden, um mit einer möglichst breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit auf das Thema aufmerksam zu machen und für die Abstimmung zu mobilisieren. Der Artikel schützt die Menschenwürde von Mitgliedern bestimmter Gruppen, indem negativen Verhaltensweisen vorgebeugt wird.

Die Kampagnenleitung ist optimistisch. Roman Heggli, Geschäftsführer von Pink Cross: «Homohass führt dazu, dass Lesben, Bisexuelle und Schwule noch immer tätlich angegriffen werden. Wir sind zuversichtlich, dass eine klare Mehrheit der Schweizer Bevölkerung dies nicht dulden wird.»

Die Schweiz liegt im Vergleich zu anderen Ländern Europas bei LGBTI*-Rechten stark zurück. Es ist an der Zeit, dass sich dies ändert und LGBTI* besser vor Hass und Hetze geschützt werden. Etwas, das durch die Annahme der Ausweitung gewährleistet werden kann. Bis jetzt ist einzig Diskriminierung gegen Einzelpersonen aufgrund der sexuellen Orientierung verboten, nicht aber gegen Gruppen. Und genau solche Bemerkungen und Aktionen können zu Gewalt gegen LGBTI* führen.

Deshalb: Jede Stimme zählt! Gehe am 9. Februar an die Urne! Jetzt können wir zu einer Veränderung beitragen und weitere wichtige Rechte von LGBTI* im Gesetz verankern.

jazumschutz.ch