Österreich: Erfolg für Regenbogenfamilie – Samenspendeverbot für lesbische Paare verfassungswidrig

Ein Gerichtsentscheid erfüllt die erste von drei zentralen Forderungen von Amnesty Österreich für Regenbogenfamilien.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das Samenspendeverbot für lesbische Paare verfassungswidrig ist. Ab 2015 muss Frauen in homosexuellen Lebensgemeinschaften die Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende ermöglicht werden. Damit wird auch eine unserer zentralen Forderungen erfüllt. Die Entscheidung wurde symbolträchtig am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, getroffen und am Freitag, den 17. Jänner verkündet.

Besonders wichtig! Unter anderem hat der VfGH entschieden, dass auch der „Schutz der traditionellen Familie“ hier kein Argument sei: „Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen gesellschaftlich gesehen nicht in einem Substitutionsverhältnis zu Ehen und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, sondern treten zu diesen hinzu; sie vermögen diese daher auch nicht zu gefährden.“

Amnesty Österreich: Amnesty Österreich: Gleichberechtigt Leben und Lieben

Medien, die Standard: Lesbenpaare dürfen Kinder durch Samenspende bekommen