Gleichgeschlechtlicher Sex soll mit dem Tod durch Steinigung geahndet werden, Dieben droht die Amputation von Gliedmaßen: Im südostasiatischen Sultanat Brunei werden ab nächster Woche grausame und unmenschliche Strafen Gesetz. Amnesty fordert, dass die Einführung dieser Strafen sofort gestoppt wird.

„Die geplanten Änderungen im Strafgesetzbuch von Brunei würden Steinigungen und Amputationen sogar bei Kindern gestatten“, sagte Rachel Chhoa-Howard, Brunei-Expertin bei Amnesty International.

„Brunei muss umgehend die Pläne zur Einführung dieser grausamen Strafen stoppen und das Strafgesetzbuch in Übereinstimmung mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes überarbeiten. Die internationale Gemeinschaft muss den Schritt Bruneis, diese grausamen Strafen in die Tat umzusetzen, deutlich verurteilen.“

Ein unauffälliger Hinweis auf der Website des Generalstaatsanwalts informiert darüber, dass am 3. April 2019 diese jüngst aufgenommenen Abschnitte des Strafgesetzbuchs in Brunei in Kraft treten werden.

„Solche grausamen und unmenschlichen Strafen gesetzlich zu gestatten, ist an sich schon ein Unding. Einige der zukünftigen ‚Straftaten‘ sollten gar nicht als Verbrechen betrachtet werden, so zum Beispiel einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen desselben Geschlechts“, sagte Rachel Chhoa-Howard. „Diese menschenrechtswidrigen Bestimmungen wurden von vielen Seiten verurteilt, als die Pläne dazu vor fünf Jahren zum ersten Mal diskutiert wurden.“

Amnesty International äusserte bereits grosse menschenrechtliche Bedenken, als die erste Phase der Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs im April 2014 begann.

„Bruneis Strafgesetzbuch ist ein grob fehlerhaftes Gesetzeswerk, das eine Reihe von Bestimmungen enthält, die gegen die Menschenrechte verstossen“, sagte Rachel Chhoa-Howard. „Es sieht nicht nur grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen vor, sondern schränkt auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religions- und Glaubensfreiheit massiv ein und schreibt die Diskriminierung von Frauen und Mädchen fest.“

Hintergrund

Brunei Darussalam hat das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zwar unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert, und weist bislang alle entsprechenden Empfehlungen durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zurück.

Körperstrafen in jeglicher Form, seien es Steinigungen, Amputationen oder Auspeitschungen, stellen nach den internationalen Menschenrechtsnormen eine Form der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe dar. Sie sind unter allen Umständen verboten.

Folter und andere Misshandlungen sind in den wichtigen internationalen Menschenrechtsabkommen ausnahmslos geächtet. Brunei hat die meisten dieser Abkommen nicht unterzeichnet oder nicht ratifiziert.

Das Verbot der Folter ist aber als Regel ohne Ausnahme im Völkergewohnheitsrecht anerkannt. Das bedeutet, dass jedes Land daran gebunden ist, selbst wenn es nicht Vertragsstaat eines relevanten Menschenrechtsvertrags ist. Jeder Akt der Folter stellt ein völkerrechtliches Verbrechen dar. (ai-de, ai-ch)