Am 6. März nahmen Angehörige des Geheimdienstes die 19-jährige Menschenrechtsverteidigerin Malak al-Kashef auf dem Wohnsitz ihrer Familie in Gizeh fest. Malak al-Kashef wird beschuldigt, eine terroristische Organisation zu unterstützen sowie die Sozialen Medien missbraucht zu haben, «um eine strafbare Handlung zu begehen». Am 10. März zwangen die Behörden sie zu einem Anal-Test in einem staatlichen Krankenhaus. Dort kam es zu weiteren sexualisierten Übergriffen. Momentan wird die Transfrau in einem Männergefängnis willkürlich festgehalten.
Nachdem am 27. Februar bei einem Brand am Hauptbahnhof von Kairo 25 Menschen ums Leben gekommen waren, riefen verschiedene zivilgesellschaftliche Akteur_innen zu Protesten auf. Die Behörden reagierten mit einer massiven Verhaftungswelle. Auch die Festnahme und Verschleppung von Malak al-Kashef steht in diesem Zusammenhang. Die Aktivistin soll nach dem Unglück im Ramses-Bahnhof mit Online-Posts zu Protesten aufgerufen haben.
Am 6. März verschleppten Angehörige des Geheimdienstes (National Security Agency – NSA) die 19-jährige Menschenrechtsverteidigerin aus dem Wohnsitz ihrer Familie in Gizeh. Am 2. April verlängerte die Oberste Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit ihre willkürliche Inhaftierung ein zweites Mal um weitere 15 Tage. Ausser ihr wurden mindestens 35 weitere Personen festgenommen. Momentan wird die Transfrau im Tora-Gefängnis von Kairo in Einzelhaft festgehalten – in einem reinen Männergefängnis.
Einer ihrer Rechtsbeistände berichtete, dass sie am 10. März in einem staatlichen Krankenhaus zu einem Anal-Test gezwungen worden sei. Dort kam es auch zu weiteren sexualisierten Übergriffen durch das medizinische Personal. Solche Übergriffe sind eine Form von Folter und anderen Misshandlungen, die gegen die UN-Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe), den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Afrikanische Menschen- und Völkerrechtskonvention verstossen. Ägypten ist Vertragspartei aller drei Verträge. Amnesty International befürchtet, dass der Aktivistin durch ihre fortgesetzte Inhaftierung in einer Einrichtung, in der nur Männer festgehalten werden, weitere sexualisierte Übergriffe und Vergewaltigungen, sowohl durch das Wachpersonal als auch die Mitgefangenen, drohen.
ONLINE-PETITION
Unterzeichne unsere Online-Petition an die Ägyptische Botschaft in Bern:
[emailpetition id=“30″]
WEITERE EMPFOHLENE AKTIONEN
Schreiben Sie einen Appellbrief in Ihren eigenen Worten oder verwenden Sie den untenstehenden Modellbrief. Bitte schreiben Sie vor dem 21. Mai 2019. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.
» Modellbrief herunterladen (Englisch)
APPELLE AN
STAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Dar al-Qada al-Ali, Downtown Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2577 4716
Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt
KOPIEN AN
Ambassade de la République Arabe d’Egypte
Elfenauweg 61
3006 Berne
Fax: 031 352 06 25
E-mail: embassy.bern@mfa.gov.eg