Der homosexuelle Flüchtling O. aus Nigeria wird nun doch nicht abgeschoben. Er wurde im Juni 2014 nach dreimonatiger Haft entlassen worden. Er kann nun in „Freiheit“ auf den Fortgang seines Verfahrens warten.

Unter anderem hatte ein Unterstützungs-Komitee eine Petition mit knapp 3000 Unterschriften für die Freilassung von O. eingereicht und mehrfach Demonstrationen organisert. Die Rechtsabteilung von Amnesty Schweiz sowie Betreuer_innen von Queeramnesty unterstützten und begleiteten ihn.

Dabei kam die Grundsatzfrage auf, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mit Asylgesuchen von Homosexuellen umgeht.

Mehr: Zusammenstellung zm Fall „O“ bei humanrights.ch