Chelsea Manning ist wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Einige der veröffentlichten Informationen wiesen auf mögliche Menschenrechtsverletzungen hin. Ihr Verfahren war von Mängeln durchzogen. Präsident Obama muss ihre Freilassung anordnen, bevor er aus dem Amt scheidet.

Chelsea Manning arbeitete als IT-Spezialistin für die US-Armee und war im Irak stationiert. Zwischen 2009 und 2010 legte sie Regierungsdokumente offen, die als geheim eingestuft worden waren. Sie tat dies aus der Überzeugung, so eine bedeutsame Debatte über den Preis eines Krieges anstossen zu können. 2013 wurde sie zu 35 Jahren Haft verurteilt, obwohl einige der von ihr weitergegebenen Informationen auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das Völkerrecht hingewiesen hatten.

Es gibt schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Umstände, unter denen Chelsea Manning in Untersuchungshaft festgehalten wurde, sowie bezüglich der Nichteinhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter bezeichnete elf Monate der über dreijährigen Untersuchungshaft von Chelsea Manning als grausam und unmenschlich. Während ihres Verfahrens im Juli 2013 durfte sie sich bei ihrer Verteidigung nicht auf das öffentliche Interesse beziehen. Amnesty International ist der Ansicht, dass eine zu harte Strafe gegen sie ergangen ist und dass es scheint, als sollte die Art und Weise ihrer Strafverfolgung eine Warnung an potentielle andere WhistleblowerInnen sein. Ein Gnadengesuch von Chelsea Manning wurde 2014 abgelehnt.

Im Juli 2016 versuchte Chelsea Manning, sich das Leben zu nehmen. Dafür wurde sie zu 14 Tagen Einzelhaft verurteilt. Im Oktober, während sie ihre Einzelhaftstrafe ableistete, unternahm sie einen erneuten Suizidversuch, für den sie möglicherweise erneut mit Isolation bestraft werden könnte.

Mitte November beantragten die Rechtsbeistände von Chelsea Manning eine Begnadigung in Form der Umwandlung ihrer Strafe. US-Präsident Obama muss dem Antrag stattgeben und so anerkennen, dass sie im öffentlichen Interesse gehandelt hat. Zudem muss ihrer schlechten Behandlung in Untersuchungshaft und den Verfahrensmängeln Rechnung getragen sowie berücksichtigt werden, dass die hohe Strafe offenbar eine abschreckende Wirkung auf potentielle zukünftige WhistleblowerInnen haben sollte.

EMPFOHLENE AKTIONEN

ONLINE PETITION

Zusätzlich können Sie gerne bis zum 13 Dezember auch diese Online-Petition unterschreiben: https://petitions.whitehouse.gov/petition/commute-chelsea-mannings-sentence-time-served-1

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte wandeln Sie die die 35-jährige Haftstrafe von Chelsea Manning um, sodass sie mit der von ihr bereits in Haft verbrachten Zeit, abgegolten ist.
  • Ich bin mir bewusst, dass die Regierung das Recht hat, Militärangehörige, die gegen Militärgesetze verstossen, zur Rechenschaft zu ziehen. Es gibt jedoch bedeutende menschenrechtliche Gründe für eine Herabsetzung der Strafe von Chelsea Manning, darunter ihre Untersuchungshaftbedingungen, fehlende Verfahrensgarantien und ihre Berufung auf das öffentliche Interesse.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Chelsea Manning bis zu ihrer Freilassung entsprechend ihrer Wünsche Zugang zu angemessener medizinischer Behandlung erhält.

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

APPELLE AN

PRÄSIDENT
Barack Obama
The White House
1600 Pennsylvania Avenue NW
Washington
DC 20500
USA
Fax: (00 1) 202 456 2461
E-Mail: über die Webseite https://www.whitehouse.gov/contact
(Anrede: Dear Mr. President / Sehr geehrter Präsident)

KOPIEN AN

Ambassade des Etats-Unis d’Amérique,
Sulgeneckstrasse 19,
Case postale,
3007 Berne.
Fax : 031 357 73 20
E-mail: BernPA@state.gov

(ai/ch)