Uganda: Stoppt das Anti-Homosexualitätsgesetz

Update 22.8.2011: Abgehnt: Offenbar Todesstrafe-Gesetz abgeleht – 14 Jahre Knast „genügen“

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Amnesty Aktion für LGBT-Rechte in Uganda

Seit im Oktober 2009 ein Gesetzesvorschlag zur Kriminalisierung von Homosexualität vorliegt, macht das Land mit Hetzjagten und gezielter Diskriminierung von sich reden.
Zuletzt würde nach Hetzaufrufen in einer populären Ugandischen Zeitung der junge Aktivist David Kato ermordet.
Im aktuellen Gesetzesentwurf werden Grundrechte, die eigentlich durch die Verfassung Ugandas garantiert wären ausser ausser Kraft gesetzt. Dies sind unter anderem: Die Rechte auf Meinungs-, Gedankens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre; sowie das Prinzip der Nicht-Diskriminierung.
Eine Parlamentsabstimmung über das Gesetz gegen Homosexualität steht bevor.
Die neue Regierung soll sich auf die Einhaltung Menschenrechte verpflichten.

Hintergrund: Amnesty International UA: 134/11 Index: AFR 59/010/2011 Uganda
Uganda: Anti-Homosexuality Bill may be passed (Englisch, 2 S, 55kB, 10 May 2011).

Behandlung ausgesetzt:. anti-homosexuality bill off the table (Englisch, 13 May 2011).

sowie: Index: AFR 59/009/2011 Uganda:
Uganda: A nine point human rights agenda (Englisch, 12 S, 78kB, 10 May 2011).
Medienmitteilung PRE01/243/2011 Uganda:
Uganda: New government must prioritise improving human rights (Englisch).

Auszeichnung für Kasha Jacqueline Nabagesera, LGBT-Aktivistin aus Uganda (Mai 2011)

Uganda: Mord an LGBT-Aktivist David Kato – Untersuchung gefordert (Jan 2011)

Zur Hetzjagd auf Homosexuelle in Uganda:
Schwulenaktivist Frank Mugisha muss mehr denn je um sein Leben fürchten (Nov 2010)

Bild gross Zeitungsleser des Rolling Stone in Kampala mit den Bildern der 100 „Top-Homos“ (© cristianosgays.com).

Uganda, Film: The Kuchus of Uganda (Mai 2010)
Uganda, Aktion: Urgent Action gegen neues Diskriminierungsgesetz (Jan. 2010)
Uganda, Fluchtbericht: «Du darfst nicht lieben, wen du willst» (Jan. 2010)
Uganda, Hintergrund: Gesetzesentwurf droht Schwulen mit der Todesstrafe (Okt. 2009)

22.08.2011: Offenbar Todesstrafe-Gesetz abgeleht – 14 Jahre Knast „genügen“

23.09.2011 – Begnadigung und Freilassung von Kriegsverbrecher Thomas Kwoyelo ist ein weiterer Rückschlag für die Menschenrechte in Uganda: Uganda’s amnesty for LRA commander a ‘setback’ for justice (Englisch).
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Hintergrund und
Musterbrief

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Anti-Homosexual Bill

Das Parlament in Uganda bereitet die Debatte über einen Gesetzentwurf vor, der die Diskriminierung und den Hass gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen noch weiter im Gesetz verankern würde. Der als Anti-Homosexuellengesetz bekannte Gesetzentwurf ist seit 2009 anhängig. Es wird befürchtet, dass das Gesetz noch vor dem Ende der jetzigen Parlamentsperiode am 18. Mai oder bereits am 11. Mai verabschiedet werden könnte.

Am 6. und 9. Mai 2011 hielt der Rechts- und Parlamentsausschuss des ugandischen Parlaments öffentliche Anhörungen zu dem Gesetzentwurf ab, um im Anschluss den Abschlussbericht zu verfassen. Nach Fertigstellung eines solchen Berichts werden Gesetzentwurf und Bericht für gewöhnlich zur Debatte ins Parlament eingebracht. Die zweite Lesung ist für den 11. Mai anberaumt – danach kann innerhalb von einem oder wenigen Tagen die Gesetzgebungsdebatte und Verabschiedung erfolgen. Nach Verabschiedung eines Gesetzentwurfs muss noch der ugandische Präsident das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann. Das derzeitige Parlament muss alle anhängige Gesetzgebungsverfahren bis zum 18. Mai abschließen, da dann das aus den Parlamentswahlen im Februar hervorgegangene neue Parlament vereidigt wird. Amnesty International ist in großer Sorge, dass das Gesetz noch vor dem 18. Mai oder bereits am 11. Mai verabschiedet werden könnte.

Der Gesetzentwurf würde eine verstärkte Diskriminierung von Menschen ermöglichen, die schwul, lesbisch, bisexuell oder Transgender sind. Das ugandische Strafgesetzbuch verbietet schon jetzt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen des selben Geschlechts, der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch noch viel weiter: Darin wird für „schwere Homosexualität“ die Todesstrafe eingeführt; Verstöße gegen das Gesetz nicht innerhalb von 24 Stunden zu melden, wird unter Strafe gestellt, und Homosexualität zu „fördern“ zu einer kriminellen Handlung erklärt. Das Gesetz hätte dauerhafte negative Folgen für jene Menschen in Uganda, von denen man annimmt, dass sie gegen die weitreichenden gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Das Gesetz würde aber auch die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen und MitarbeiterInnen des Gesundheitssektors behindern. Amnesty International wurde zwar darüber informiert, dass einige Passagen des Gesetzes geändert werden sollen, Einzelheiten wurden der Organisation jedoch nicht mitgeteilt.

Der Gesetzentwurf ist in einer Zeit in die Debatte eingebracht worden, in der die Menschen in Uganda ihre Menschenrechte nur eingeschränkt wahrnehmen können. Seit den Parlamentswahlen vom Februar 2011 sind unter Verweis auf die öffentliche Sicherheit friedliche Demonstrationen und andere öffentliche Veranstaltungen in jedweder Form verboten. Am 11. April setzte unter dem Motto „Walk to Work“ (Zu Fuß zur Arbeit) eine Welle von Protesten gegen die steigenden Lebenshaltungskosten ein. Die Sicherheitskräfte begegneten den Protesten mit exzessiver Gewalt. Sie setzten unter anderem Schusswaffen gegen Menschenmengen ein, von denen keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben ausging. Mindestens zehn Menschen wurden getötete, zahlreiche weitere Personen verletzt.

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Hintergrundsinformationen

Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Von staatlichen Programmen zur Vorbeugung von HIV/AIDS und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sind Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf birgt die Gefahr, die Diskriminierung von LGBT-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren. Außerdem geht von ihm die unmissverständliche Botschaft aus, dass Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen aus Gründen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung für die TäterInnen ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben wird.

Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und würde bei Inkrafttreten folgende Rechte verletzen: die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken; das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person; das Recht auf Privatsphäre; das Recht auf höchstmögliche Gesundheit; und das Recht auf Leben. Die genannten Rechte sind sowohl in der Verfassung Ugandas garantiert als auch in internationalen und regionalen Abkommen, zu deren Einhaltung Uganda als Vertragsstaat verpflichtet ist. Dazu zählen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.

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Empfohlene Aktionen

Schreibt bitte Emails, Faxe oder Briefe mit folgender Forderung bis zum 20. Mai 2011:

  • Setzen Sie sich bitte im Parlament dafür ein, dass der Entwurf für ein Anti-Homosexuellengesetz weder in seiner jetzigen Fassung noch in überarbeiteter Form verabschiedet wird.

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Anti-Homosexual Bill

I am writing to express concern about the Anti-Homosexual Bill in Uganda. And we are also calling on you to withdraw the Anti-Homosexual Bill, and to protect the universal human rights embodied in the Ugandan constitution.

The bill would violate the principle of non-discrimination and would lead to violations of the human rights to freedom of expression, freedom of thought, freedom of peaceful assembly, freedom of association, liberty and security of the person, privacy, the highest attainable standard of health, and life.

These rights are guaranteed under Uganda’s Constitution and in international and regional treaties to which Uganda is a party, including the International Covenant on Civil and Political Rights, the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, and the African Charter on Human and Peoples’ Rights.

I should greatly appreciate your intervention.

Yours Sincerely,

Brief bitte bis am 20. Mai 2011 senden an:

Prime Minister and Leader of Government Business in the Parliament of Uganda
Rt. Hon. Prof. Apolo Nsibambi
Office of the Prime Minister
P.O. Box 341, Kampala, Uganda
E-mail: ps@opm.go.ug
Fax: +256 414 341 139
Anrede: Honourable Prime Minister

Leader of the Opposition in the Parliament of Uganda
Hon. Prof. Morris Ogenga Latigo Parliament of Uganda
P.O BOX 7178
Kampala, Uganda
Email: latigo@parliament.go.ug
Anrede: Honourable Minister

Kopien an:

President of the Republic of Uganda
H.E. Kaguta Yoweri Museveni
Office of the President
PO Box 7168, Kampala, Uganda
E-mail: aak@statehouse.go.ug
Fax: +256 414 346102
Anrede: Your Excellency

Kagimu Mission permanente du Ouganda Maurice
Rue Antoine-Carteret 6BIS
1202 Genève

BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA
S.E. Herrn Francis Kamujanduzi Butagira
Axel-Springer-Straße 54a
10117 Berlin
Fax: 030 2404 7557
E-Mail: ugembassy@yahoo.de