Das ugandische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts stark kriminalisiert. «Schwere Homosexualität» soll gar mit dem Tod bestraft werden.
Während der Parlamentsdebatte vom 21. März beschlossen die Abgeordneten, dass für gleichgeschlechtliche Handlungen eine lebenslange Freiheitsstrafe und 10 Jahre Haft für versuchte gleichgeschlechtliche Handlungen zu verhängen seien. Die Abgeordneten haben auch die Todesstrafe für schwere Homosexualität beschlossen. Ausserdem wird die «Förderung» der Homosexualität unter Strafe gestellt; eine Bestimmung, die der Homophobie Vorschub leistet.
Tigere Chagutah, Regionaldirektorin von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika, reagiert mit folgender Aussage: «Präsident Yoweri Museveni muss dringend sein Veto gegen dieses entsetzliche Gesetz einlegen, das in einer Eilabstimmung verabschiedet wurde. Das Gesetz mit der Bezeichnung ‚2023 Anti-Homosexuality Bill‘ stellt einen schweren Angriff auf LGBTI*-Menschen dar und missachtet die ugandische Verfassung.»
«Dieses zweideutige, vage formulierte Gesetz kriminalisiert sogar diejenigen, die Homosexualität ‚fördern‘ oder ‚versuchen, die Straftat der Homosexualität zu begehen’», so Tigere Chagutah weiter. «Tatsächlich fördert und institutionalisiert das zutiefst repressive Gesetz die Diskriminierung, den Hass und die Vorurteile gegenüber LGBTI*-Personen, einschliesslich derjenigen, die als LGBTI* wahrgenommen werden. Zudem verunglimpft und blockiert es die Arbeit der Zivilgesellschaft sowie des Gesundheits- und Gemeindewesens in diesem Bereich.»
«Anstatt LGBTI*-Personen zu kriminalisieren, sollte Uganda sie schützen, indem es Gesetze und politische Massnahmen erlässt, die mit den Grundsätzen der Gleichheit und Nichtdiskriminierung übereinstimmen. Diese Grundsätze sind nicht nur in der ugandischen Verfassung, sondern auch in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker verankert.»
HINTERGRUND
2014 wurden die früheren Anti-Homosexualitätsbestimmungen des Strafgesetzbuches von 1950 aus der Kolonialzeit aufgehoben. Das Anti-Homosexualitätsgesetz von 2023 ist nicht der erste Versuch des ugandischen Parlaments seither, Homosexualität wieder zu kriminalisieren: Am 3. Mai 2021 verabschiedete das Parlament das Gesetz über sexuelle Straftaten, mit dem „sexuelle Handlungen zwischen Personen desselben Geschlechts“ sowie Analverkehr zwischen Personen jeden Geschlechts unter Strafe gestellt werden sollten. Im August 2021 lehnte Präsident Museveni das Gesetz mit der Begründung ab, dass viele Bestimmungen des vorgeschlagenen Gesetzes überflüssig seien, da sie bereits in bestehenden Gesetzen wie dem Strafgesetzbuch geregelt seien.