Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht

Unser Petition half der Motion leider wenig. Diese wurde am 3. März mit 125 zu 64 abgelehnt. Das Abstimmungsresutat.

QueerRefugees - Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht QueerRefugees sind Asylsuchende, für welche die Verfolgung wegen ihrer sexuellen Identität eine wichtiger Fluchtgrund darstellt.

Aktivistinnen und Aktivisten von Amnesty übergaben am Dienstag 2. März 2010 in Bern eine Petition mit 2621 Unterschriften an des Parlament.
Die Petition ersucht die Bundesversammlung, die Flüchtlingsdefinition im Asylgesetz anzupassen und geschlechtsspezifische Verfolgung als Verfolgungsgrund ins Asylgesetz aufzunehmen, wie es die Motion Prelicz-Huber vorsieht.

Mehr zur Petition und Wortlaut:
Bessere Chancen für Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung

Mehr zur Motion Prelicz-Huber:
Grüne – Homosexuelle Flüchtlinge brauchen unseren Schutz

Fachtagung vom 4. Juni 2009:
Asyl und Migration auf Grund von sexueller Orientierung und Identität

Medienmitteilung von Amnesty International Schweiz:
Schutz für bedrohte Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle Ihre Verfolgung muss als Asylgrund anerkannt werden. (PDF, 120 kB)

Bericht in PinkMail: Kein Asyl für Queerrefugees. (PDF, 1.6 MB)

Fachartikel von Carola Reetz im:
Plaedoyer 2009-6: Homosexuelle haben keine Chance auf Asyl (PDF, 95 kB)

Presse, Artikel von Denise Graf im:
Vorwärts, 28. Nov. 2009: Geschlechtsspezifischer Verfolgung (PDF, 700 kB)
Online: Vorwärts, 29. Okt. 2009: Homosexuelle Flüchtlinge brauchen Schutz

Petition an die eidgenössische Bundesversammlung

Schutz für bedrohte Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle Ihre Verfolgung muss als Asylgrund anerkannt werden

QueerRefugees - Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht, Foto: Valérie Chételat Bern, 2. März 2010. Mit einer Petition fordert Amnesty International das Parlament auf, die geschlechtsspezifische Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender als Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat sich gegen eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber ausgesprochen, über die am Mittwoch debattiert wird. Die Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass weltweit Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität verhaftet, verhört, gefoltert oder sogar mit dem Tod bestraft werden. Ohne eine gesetzliche Anerkennung dieser spezifischen Verfolgung ist zu befürchten, dass die Schweiz weiterhin Asylsuchende zurückschickt, auch wenn diesen Personen im Herkunftsland Verfolgung, Folter und Tod drohen.

Aktivistinnen und Aktivisten von «Queeramnesty», der Amnesty-Fachgruppe für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender, haben am Dienstag in Bern eine Petition des Parlaments übergeben. Die Bundesversammlung wird darin aufgefordert, die Flüchtlingsdefinition im Asylgesetz anzupassen und geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen.

QueerRefugees - Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht, Foto: Valérie Chételat Das gleiche Anliegen verfolgt eine Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber, die am Mittwoch, dem 3. März 2010 im Parlament diskutiert wird. Der Bundesrat hat den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen, obwohl weltweit die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in etlichen Ländern verletzt werden. Iran, Mauretanien, Nigeria, Katar, Saudiarabien, Sudan und Jemen kennen weiterhin die Todesstrafe für homosexuelle Akte. In anderen Staaten sitzen Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung im Gefängnis.

Amnesty International stellt fest, dass die Schweiz in der Asylpraxis zu wenig für den nötigen Schutz und die Bedürfnissen von «Queer Refugees» unternimmt. «Unsere Erfahrungen mit solchen Asylgesuchen zeigen, dass bei der Prüfung dieser Gesuche der legalen Situation und der gesellschaftlichen Stigmatisierung nicht genügend Rechnung getragen wird», erklärt Denise Graf, Flüchtlings-Expertin der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender sind nur gewährleistet, wenn die geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund ins Gesetz aufgenommen wird und sich die Behörden stärker mit diesem Thema auseinandersetzen.»

QueerRefugees - Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht, Foto: Valérie Chételat Bereits die Aufnahme frauenspezifischer Verfolgungsgründe ins Asylgesetz hat zu einer starken Sensibilisierung aller Verwaltungsinstanzen und Institutionen geführt, die ins Asylverfahren involviert sind. Im Bereich der geschlechtsspezifischen Verfolgung gibt es hingegen trotz entsprechender Bemühungen des Bundesamtes für Migration grosse Defizite: Schwulen aus dem Iran wird zum Beispiel geraten, ihre Homosexualität im Geheimen auszuleben und auf diese Weise Problemen aus dem Weg zu gehen. Die zuständigen Behörden können sich offensichtlich nicht vorstellen, was es heisst, ein Leben in einem Land zu führen, das Homosexualität bekämpft, verbietet und schwer bestraft.

Für Rückfragen:
– Daniel Graf, Mediensprecher, Tel. 044 200 33 50, Mobil 079 379 80 37

Hintergrund-Information: Queer Refugees in der Schweiz

Queer Refugees sind Flüchtlinge, die aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität ihr Land verlassen müssen. Sie fliehen aus der Heimat, weil sie als Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender verfolgt, bedroht oder bestraft werden. Nicht nur Staaten verfolgen sexuelle Minderheiten, sondern oft auch Familien und Gemeinschaften. Viele Betroffene sehen sich gezwungen zu flüchten. Sie hoffen, in einem anderen Land Sicherheit und Akzeptanz zu finden.

Die Schweizer Sektion von Amnesty International unterstützt rund zehn Personen pro Jahr. Wie viele Queer Refugees in der Schweiz Schutz suchen und wie viele tatsächlich Asyl erhalten, ist schwer abzuschätzen. Das Bundesamt für Migration gibt dazu keine Statistiken heraus.

Die Dunkelziffer bei Queer Refugees, die keine Angaben über den wahren Grund ihrer Flucht machen, ist hoch. Viele reden bei der Befragung zu ihrem Asylgesuch nicht offen über ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität. Sie haben meist über Jahre ihre Sexualität unterdrückt oder sie aus Angst vor Diskriminierungen und Verfolgung geheim gehalten. Sie befürchten, dass auch die Schweizer Behörden Anstoss daran nehmen und das Asylgesuch ablehnen. Deshalb machen Queer Refugees oft andere Fluchtgründe geltend und erzählen den Behörden eine entsprechend weniger glaubwürdige Geschichte. Die Folge davon ist, dass sie trotz der akuten Gefährdung in den Herkunftsstaaten einen negativen Asylentscheid erhalten.

In der Schweiz angekommen, sind Queer Refugees oft der Diskriminierung und der verbalen Gewalt anderer Asylsuchender ausgesetzt. Die Homophobie, die in einigen Ländern beziehungsweise Kulturen herrscht, äussert sich auch im Alltag in den Asylzentren. Das Personal nimmt die Probleme von Queer Refugees oft nicht wahr oder ist damit überfordert, auch weil die Schulung dafür fehlt.


Mehr zur Petition und Wortlaut:
Bessere Chancen für Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung

Interaktiv von 20min: Weltkarte zur Verfolgung Homosexueller


QueerRefugees, Amnesty International Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht am 2. März 2010, Foto: Valérie Chételat
QueerRefugees, Amnesty International Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht am 2. März 2010, Foto: © Valérie Chételat

QueerRefugees, Amnesty International Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht am 2. März 2010, Foto: Valérie Chételat
QueerRefugees, Amnesty International Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht am 2. März 2010, Foto: © Valérie Chételat

QueerRefugees, Amnesty International Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht am 2. März 2010, Foto: Valérie Chételat
QueerRefugees, Amnesty International Schweiz: Petition an die Bundesversammlung eingereicht am 2. März 2010, Foto: © Valérie Chételat