Schweiz: Asylverfahren unter Schengen/Dublin für Queerrefugees
Referat von Denise Graf am 6. September 2010 im Centro der HAZ in Zürich.

The Dublin II trap: Transfers of asylum-seekers to Greece, Amnesty Report

Dublin-II heisst, ein Asylanttrag kann nur in einem Schengenland gestellt werden, und zwar zwingend im Erstland der Einreise in den Schengenraum. Die Schweiz als Binnenland sendet viele AsylbewerberInnen vor allem nach Griechenland und Italien zurück. Diese Länder sind aber mit der Vielzahl der Flüchtlinge überfordert und bekommen zu wenig Unterstützung der anderen Länder.

Auch lesbische, schwule und transgender Asylsuchende – Queerrefugees – treten in diese „Falle“. Eine Rückschaffung in das Erstland darf nur erfolgen, wenn im Einzelfall ein faires Asylverfahren garantiert wird.

Denise Graf ist ausgebildete Juristin und arbeit als Flüchtlingskoordinatorin für Amnesty International Schweiz. In Ihrem Referat erklärte sie die Schengen/Dublin-Thematik und ging dann besonders auf die Situation von Queerrefugees ein. Konkrete Erfahrungen aus letzter Zeit wurden unter juristischen (Völkerrecht und Menschenrecht) wie unter sozialen Aspekten untersucht.


Amnesty Report: The Dublin II trap: Transfers of asylum-seekers to Greece (PDF, 540 kB, 57 Seiten, Englisch, Index: EUR 25/001/2010, Published: 22 March 2010)

Amnesty DE: Asylpolitische AI-Forderungen zur Umsetzung des Stockholmer Programms

Amnesty-Report EUR 25/002/2010 zu Griechenland: Migranten nicht Kriminelle behandeln:
Irregular migrants and asylum-seekers routinely detained in substandard conditions.

NZZ, 11.9.2010: Griechenland – Der Europäische «Verschiebebahnhof» (PDF, A3, 320 kB)

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