Asyl

FLUCHTGRUND: SEXUELLE ORIENTIERUNG UND GESCHLECHTSIDENTITÄT

QueeramnestyFocus Refugees

Die Gruppe Focus Refugees besteht aus rund 20 Freiwilligen, die sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit für die Verbesserung der Lebensumstände von LGBTI*-Asylsuchenden und -Geflüchteten in der Schweiz engagieren.

Asylverfahren in der Schweiz

asylAsyl kann nur in der Schweiz beantragt werden. Problematisch ist die Einreise in die Schweiz. Die Schweiz ist mit einem Ring „sicherer Drittstaaten“ umgeben.

Asylbewerber und Asylbewerberinnen, die auf dem Landweg in die Schweiz einreisen, können das nur über einen solchen Drittstaat. Da sie aber dort – so der Gesetzgeber – Sicherheit vor Verfolgung hätten finden können, wird ihnen die Einreise verweigert. Dabei spielt es keine Rolle, wenn unbekannt bleibt, über welchen Drittstaat die Asylbewerber eingereist sind. Es reicht aus, wenn feststeht, dass sie auf dem Landweg eingereist sind.

Ist der sichere Drittstaat bekannt, über den die Einreise erfolgt ist, werden die Asylbewerber und Asylbewerberinnen dorthin abgeschoben. Wenn sie von den Grenzbehörden im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Einreise angetroffen werden, werden sie sofort zurückgeschoben.

Ist nicht bekannt, über welchen sicheren Drittstaat die Asylbewerber und Asylbewerberinnen eingereist sind, können sie in keinen Drittstaat zurückgeschoben werden.

Sie dürfen in solchen Fällen auch nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschoben werden, wenn dort ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder ihre Freiheit wegen ihrer sexuellen Ausrichtungen bedroht ist. Sie werden dann im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.

Die Asylbewerber und Asylbewerberinnen müssen schon bei ihrer ersten Anhörung alle Tatsachen vortragen, die ihre Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihnen drohenden ernsthaften Schadens begründen. Damit Ihr Vorbringen glaubhaft erscheint, müssen sie ihre persönlichen Erlebnissen und die in ihre Sphäre fallenden Ereignissen lückenlos und ohne wesentliche Widersprüche so schildern, dass der behauptete Asylanspruch glaubhaft erscheint. Ihre Schilderung muss konkret, anschaulich und detailreich sein.

Spätere Berichtigungen oder Ergänzungen (gesteigertes Vorbringen) werden als unglaubwürdig abgetan und führen zur Ablehnung des Antrags, weil das Vorbringen insgesamt unglaubwürdig sei.

ouhr-qmtjoc-luke-pamerWenn die Asylbewerber und Asylbewerberinnen glaubhaft machen können, dass sie vor ihrer Flucht wegen ihrer Homosexualität verfolgt worden sind, wird angenommen, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland erneut verfolgt werden.

Wenn die Asylbewerber und Asylbewerberinnen ihr Herkunftsland unverfolgt verlassen haben, weil sie ihre sexuelle Orientierung geheim gehalten haben, wird geprüft, ob sie dies aus Angst vor Verfolgung getan haben oder weil sie ihre Familie oder ihre Freunde nicht bloßstellen wollten.

Wenn sie aus Angst vor Verfolgung diskret gelebt haben, wird der Flüchtlingsschutz bewilligt.

Wenn sie dagegen diskret gelebt haben, um niemanden zu brüskieren, wird angenommen, dass sie diesen Lebensstil für sich akzeptieren. Der Flüchtlingsschutz wird dann abgelehnt.

Eine ausführliche Schilderung des Asylrechts finden Sie in unserem Ratgeber Asylrecht für Lesben und Schwule

Geflüchtete LGBTI-Menschen

Praxisleitfaden für eine auf Integration und Gleichbehandlung ausgerichtete Aufnahme

Der Praxisleitfaden »Geflüchtete LGBTI-Menschen« soll Asyl- und Migrationsfachpersonen im Umgang mit LGBTI-Asylsuchenden unterstützen – das sind Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmale und/oder ihres Geschlechtsausdrucks aus ihrer Heimat geflüchtet sind. Diese Asylsuchenden sind besonders verletzlich und auch in der Schweiz leider noch immer mit Diskriminierung konfrontiert. Die Broschüre richtet sich aber auch an Mitarbeitende in den LGBTI-Organisationen, um die Integration der Geflüchteten in die lokalen LGBTI-Communities zu erleichtern, sowie an alle Menschen, die sich für dieses Thema interessieren.

Diese Broschüre wurde von Asile LGBT in Genf entwickelt und von Queeramnesty für die Deutschschweiz angepasst. Sie vermittelt theoretisches Wissen, um ein besseres Verständnis für LGBTI-Menschen und ihre Situation auf der Flucht zu ermöglichen, und sie enthält praktische Hilfestellungen für konkrete Alltagssituationen.

QueeramnestyFocus Refugees

Die Gruppe Focus Refugees besteht aus rund 20 Freiwilligen, die sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit für die Verbesserung der Lebensumstände von LGBTI*-Asylsuchenden und -Geflüchteten in der Schweiz engagieren.

Angebote für LGBTI*-Asylsuchende

Focus Refugees bietet LGBTI*-Asylsuchenden, welche in der Schweiz leben, persönliche Gespräche an. Sie vermittelt soziale Kontakte und Informationen zum Leben in der Schweiz und zum Asylverfahren. Focus Refugees ermöglicht die Teilnahme und begleitet Asylsuchende an kulturelle und soziale Anlässe. Focus Refugees bietet keine juristische Beratung an, kann aber Betroffene mit Fach- und Beratungsstellen vernetzen.

Angebote für Fachstellen

Für Fachstellen, Behörden, Schulen usw. bietet Focus Refugees Inputs ­für Weiter­bildungen, Fachreferate und Beratung an.

Berichte

LGBT-Flüchtlinge haben in ihren Heimatländern oft schlimme Demütigungen, Drohungen und sogar Gewalt erlebt. SRF hat mit Geflüchteten aus Syrien, Irak und Sierra Leone gesprochen. Sie erzählen, was sie in ihrer alten Heimat erlebt haben und vor welchen Herausforderungen sie in ihrer neuen Heimat stehen.

Berichte von geflüchteten LGBTI*

Hintergrund-informationen


www.queer-refugees.de – Das Projekt „Queer Refugees Deutschland“ vernetzt, unterstützt und berät deutschlandweit LSBTI-Geflüchtete und mit ihnen arbeitende Organsiationen.

www.fluechtlingshilfe.ch – Übersicht über das Asylverfahren, welches ab März 2019 gültig ist.

www.sogica.org – Ein vom Europäischen Forschungsrat gefördertes Projeket, das die sozialen und rechtlichen Erfahrungen von SOGI-Geflüchteten untersucht.

www.asile-lgbt.ch – Die Gruppe Asile LGBT begleitet LGBT-Geflüchtete in Genf und macht Sensibilisierungsarbeit bei Fachstellen und bei der Genfer Bevölkerung.

Weiterführende Artikel