Oesterreich: ECHR-Urteil: Verhinderte Stiefkind-Adoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare

Mami, Mutti, Tom und ich – Kinderzeichnung © VielBunt.org, Darmstadt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR / ECHR) entschied gestern Montag zu Gunsten eines lesbischen Paares aus Österreich, welches wegen der fehlender Gesetzlicher Grundlagen zur Adoption geklagt hatte. Die Adoption zu verweigern sei klar diskriminierend.

Dem Urteil muss eine umfassende Gesetzesreform in Österreich folgen, fordert Amnesty International.

Jeder Mensch hat das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. In der Umsetzung dieses Rechts haben einige europäische Regierungen Nachholbedarf: Sie müssen ihre Gesetze so anpassen, dass lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersex Paaren (LGBTI) das Recht auf Heirat und Adoption nicht verwehrt wird.

Medienmitteilung von Amnesty Österreich: Verhinderte Stiefkind-Adoption diskriminiert gleichgeschlechtliche Paare – Amnesty fordert Österreich zu einer Gesetzesreform auf.

Mitteilung von Amnesty Schweiz: Adoptionsrecht für Homosexuelle.

Beachtet auch die: Offizielle Medienmitteilung des Gerichtshof – Deutsch (No. 057, 19.2.2013)

Alles zum Thema: Regenbogenfamilien.

Deutschland: Bundesverfassungsgericht stärkt Adoptionsrecht Homosexueller (19.Feb 2013)
Italien: Juristische Erfolge für Regenbogenfamilien trotzen homophober Gesellschaft (Jan 2013)
Schweiz: NGO-Koalition fordert von Bundesrat Burkhalter die Umsetzung von UPR (Jan 2013)
< ! ----------------------------------------------------------------------------------->

Mitteilung

< ! -----------------------------------------------------------------------------------> TOP

EGMR-Urteil: Adoptionsrecht für Homosexuelle, 18. Februar, 2013

In einem am 19. Februar 2012 verkündeten Entscheid beurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verweigerung des Rechts auf Stiefkindadoption gegenüber Homosexuellen als diskriminierend.

Das Urteil betrifft den Fall eines lesbischen Paares in Österreich. Aufgrund der österreichischen Gesetzgebung war es der Partnerin der Mutter verboten worden, das leibliche Kind ihrer Lebensgefährtin zu adoptieren.

Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass das lesbische Paar diskriminiert wurde, weil heterosexuelle Paare in Österreich nicht denselben Einschränkungen unterworfen sind.

Österreich hatte vor dem Gerichtshof argumentiert, seine Gesetze dienten dazu, ein traditionelles Familienmodell aufrecht zu erhalten. Der Gerichtshof hingegen stellt nun in seinem Urteil fest, «es gebe nicht nur einen Weg, sein Familien- oder Privatleben zu führen», und warf der österreichischen Regierung vor, keine ausreichenden Beweise oder Argumente vorgebracht zu haben, warum ein gleichgeschlechtliches Paar nicht in genügendem Masse für die Bedürfnisse eines Kindes sorgen könne.

Nun muss Österreich über die Bücher – und damit wohl auch andere europäische Länder, darunter die Schweiz, wo die Stiefkindadoption durch homosexuelle Paare ebenfalls noch nicht erlaubt ist.

Gegenwärtig erlauben zehn Europarats-Mitgliedländer die Stiefkindadoption durch den Partner bzw. die Partnerin bei unverheirateten Paaren. Sechs davon erlauben sie auch für gleichgeschlechtliche Paare (Belgien, Island, die Niederlande, Slowenien, Spanien und das Vereinigte Königreich), vier nur für heterosexuelle (Portugal, Rumänien, Russland und die Ukraine).

«Jeder Mensch hat das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Einige europäische Regierungen müssen endlich aufwachen und akzeptieren, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle nicht daran gehindert werden dürfen, zu heiraten und Kinder zu adoptieren, und dass sich die europäische Gesetzgebung unaufhaltsam in Richtung sozialen Fortschritt bewegt». – Amnesty-Experte John Dalhuisen, Direktor für Europa und Zentralasien.

Mitteilung von Amnesty Schweiz: Adoptionsrecht für Homosexuelle.