Domoina Ranabosoa befand sich seit 10. März im Gefängnis von Antanimora in Untersuchungshaft. Sie wurde am 7. April vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen. Ihre Haftbedingungen waren schlecht. Ihre psychische und körperliche Verfassung hat sich seit der Inhaftierung massiv verschlechtert. Der Vorwurf gegen sie lautet «sexuelle Nötigung von Minderjährigen unter 21 Jahren» – weil sie mit einer 19-Jährigen zusammen ist. Die Grundlage dafür sind Gesetze, die Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI) diskriminieren – und abgeschafft werden müssen!

Am 7. April wurde die 33-jährige Domoina Ranabosoa vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen. Sie war unter unmenschlichen Bedingungen im Gefängnis von Antanimora inhaftiert, und ihr wird auch weiterhin vorgeworfen, mit ihrer 19-jährigen Freundin eine gleichgeschlechtliche Beziehung zu haben. In Madagaskar können einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen mit unter 21-Jährigen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Das Alter der sexuellen Mündigkeit liegt für Heterosexuelle dagegen bei 14 Jahren. Diese unterschiedliche Festlegung des Alters, ab dem jemand als «sexuell mündig» gilt, ist eine klare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Amnesty International ist der Ansicht, dass die Gesetze, auf deren Grundlage Domoina Ranabosoa angeklagt ist, abgeschafft werden müssen, da sie gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellen und somit LGBTI diskriminieren.

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Ambassade de la République de Madagascar
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Fax: 022 740 16 16
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FI 041/20-1