Evdokia Romanova ist eine LGBT-Aktivistin aus Samara in Russland. Sie wurde am 26. Juli wegen «homosexueller Propaganda» angeklagt, weil sie im Internet die internationale Website der Jugendkoalition für sexuelle und reproduktive Rechte sowie Artikel, die für die Gleichstellung von LGBT werben, geteilt hatte. Das Verfahren soll Ende September beginnen.

Evdokia Romanova ist ein aktives Mitglied der Jugendkoalition für sexuelle und reproduktive Rechte (Youth Coalition for Sexual and Reproductive Rights – YCSRR). Am 26. Juli erhielt die LGBT-Aktivistin eine Vorladung auf die Polizeiwache in ihrer Heimatstadt Samara in Russland, wo sie als Zeugin in einem anderen Fall aussagen sollte. Als sie dort vorstellig wurde, wurde sie jedoch gemäss Artikel 6.21, Teil 2 des russischen Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten unter Anklage gestellt und verhört. Der Vorwurf lautete auf «Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen zwischen Minderjährigen über das Internet». Ihr Verfahren soll am 18. September beginnen. Bei einer Verurteilung droht ihr eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Rubel (etwa 1.446 Euro).

Evdokia Romanova wurde unter Verstoss gegen geltendes Recht eine rechtliche Vertretung verwehrt, während sie von der Polizei befragt und angeklagt wurde. Die Polizei verwehrte ihr und ihrem Rechtsbeistand ausserdem rechtswidrig Zugang zu den Prozessakten, sodass sie sich nicht über die erhobenen Anklagepunkte informieren konnten. Evdokia Romanova und ihr Rechtsbeistand konnten erst am 5. September, fast sechs Wochen nach ihrer Anklage, die Prozessakten einsehen. Zu diesem Zeitpunkt war der Fall bereits an das Bezirksgericht Kirov in Samara weitergeleitet worden. Die Prozessakte zeigt, dass Evdokia Romanova vermutlich wegen ihrer Mitgliedschaft in der Jugendkoalition YCSRR belangt wird. Die ihr zur Last gelegte «Straftat» besteht wohl darin, dass sie Links zur Website der YCSRR sowie zu weiteren Veröffentlichungen geteilt hat. Dazu gehören ein Artikel der britischen Zeitung The Guardian über das Referendum zur gleichgeschlechtlichen Heirat in Irland, und ein Artikel der Internetseite Buzzfeed, der über eine Ausstellung zu russischen LGBT-Jugendlichen in St. Petersburg berichtet. Diese Links hatte sie auf ihren persönlichen Profilen auf Facebook und im russischen sozialen Netzwerk VKontakte geteilt. Vier der Veröffentlichungen stammen aus dem Jahr 2015 und eine weitere vom Mai 2016. Die Polizei erachtet den Link zu einer Veröffentlichung der YCSRR als den belastendsten. Es geht dort um eine Kampagne, die JugendaktivistInnen dazu aufruft, für LGBT-Rechte einzutreten. Das polizeieigene Zentrum für Extremismusprävention hat die Veröffentlichung sogar von zwei ExpertInnen linguistisch und psychologisch untersuchen lassen. Beide ExpertInnen kamen zu dem Schluss, dass die Veröffentlichung «Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen» enthielt. Die linguistische Untersuchung ergab zudem, dass die Veröffentlichung darauf abzielte «eine nicht-traditionelle sexuelle Orientierung auszubilden»,«ein ansprechendes Bild von nicht-traditionellen sexuellen Orientierungen zu erzeugen« und «ein Bild von gleichem gesellschaftlichem Wert von traditionellen und nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen darzustellen».

ONLINE-PETITION AN DEN OMBUDSMANN FÜR MENSCHENRECHTE IN DER REGION SAMARA

[emailpetition id=“19″]

WEITERE EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN:

Lassen Sie bitte die Anklage gegen Evdokia Romanova fallen, da sie sich lediglich auf die friedliche Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung bezieht.
Setzen Sie bitte das «Gesetz über homosexuelle Propaganda» ausser Kraft, da es gegen Russlands Verpflichtung verstösst, das Recht auf freie Meinungsäusserung zu respektieren.
Bitte sorgen Sie dafür, dass LGBT in Russland nicht länger durch diskriminierende Gesetze sowie in Politik und Praxis zur Zielscheibe gemacht werden.

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Oktober 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

APPELLE AN

STAATSANWALT DER REGION SAMARA
Konstantin Nikolaevich Bukreev,
ul.Krasnoarmeiskaia, 32,
443030, Samara Region,
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 846 333-54-28 // 846 332-29-44
E-Mail über online-Formular: http://www.samproc.ru/feedback/feedback.php
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yuriy Yakovlevich Chaika,
Prosecutor General’s Office,
ul. B. Dmitrovka, d.15°,
125993 Moscow GSP- 3,
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 495 987 58 41 oder 495 692 17 25
(Anrede: Dear Prosecutor General/ Sehr geehrter Herr  Generalstaatsanwalt)

KOPIEN AN

OMBUDSMAN FÜR MENSCHENRECHTE IN DER REGION SAMARA
High Commissioner Olga Dmitrievna Galtsova,
Ul.Mayakovskogo, 20,
443100 Samara Region,
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 8463 374983
E-Mail: Ombudsman.Samara@yandex.ru

Ambassade de la Fédération de Russie,
Brunnadernrain 37,
3006 Berne.
Fax: 031 352 55 95
E-mail: rusbotschaft@bluewin.ch

UA 209/17