Kamerun: Muss die Kriminalisierung Homosexueller Beziehungen überwinden – Dringender Appell von Amnesty International

aktuell 27.03.2012: Sogar über LGBT-Rechte diskutieren ist verboten – Bewilligter Anlass in Yaoundé geschlossen. HRW: Cameroon: LGBT Rights Workshop Shut Down (Englisch).

Alice, unermüdliche Anwältin für Menschenrechte mit Klienten

Kamerun gehört zu den leider zahlreichen Ländern welche Homosexuelle – in jüngster Zeit zunehmend auch Frauen – gezielt verfolgen und in oft wenig transparenten Verfahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilen. Im Gefängnis sind sie erneut Diskriminierungen und gezielter Misshandlungen ausgesetzt.

Amnesty International appelliert erneut an die Kamerunischen Behörden, die Kriminalisierung Homosexueller Beziehungen endlich zu überwinden und alle Gefangenen freizulassen. Es ist an der Zeit, Festnahmen, Anklagen, Internierung, Verfolgung und Diskriminierung von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung zu beenden.

Eine lange Reihe von Menschen sind in den letzten Monaten einzig wegen vermuteter Homosexualität verhaftet und verurteilt worden. In kaum einem der Fälle gab es Beweise oder Zeugen für sexuelle Handlungen.

Der Artikel 347a des Strafgesetzes und seine Anwendung schaffen ein Klima der Angst, erlauben der Polizei willkürliche Festnahmen, legitimieren Misshandlungen und garantieren den Folterknechten Straflosigkeit.
Darüber hinaus werden Gesundheitsinitiativen, Prävention und Aufklärung – allem voran zu HIV/AIDS – behindert. Schwule werden in den Untergrund gedrängt, wo weder Informationen noch Behandlung bereit stehen.

Amnesty: Cameroon urged to overhaul laws criminalizing gay relationships (Englisch).

Medienmitteilung: Kamerun muss das Gesetz, das homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, aufheben (Deutsch, PRE01/118/2012, Englisch).

“Laws criminalizing same-sex sexual conduct violate a raft of regional and international human rights laws” – Erwin van der Borght, Amnesty International’s Africa Director.

Mehr zu Kamerun:
Zehn als Lesben verdächtigte Frauen in Ambam festgenommen (Feb 2012)
Berlin: Mahnwache für Roger Mbede (Feb 2012)
Kampf für die Rechte von Lesben und Schwulen – von Eva Range (Feb 2011).
Vier Studenten in Kumba (Südwest-Region) festgenommen (Jan 2011).
Kurzdossier Homosexualiät – Besorgnis um die Gesundheit Inhaftierter (Jan 2011).
Kurzdossier Homosexualiät in Kamerun (PDF, 3 S., 106 kB)
Samstag, 10. Dezember 13 Uhr, Hirschenplatz: Unterschriften sammeln (Dez 2011).
Briefmarathon für Jean-Claude Roger Mbede – Anwältin behindert und bedroht (Dez 2011)
Erschreckende Zunahme von homophober Verfolgung – Zwei Männer zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt – Sofortige Freiassung gefordert (Nov 2011)
Kamerun: Muss endlich die homophoben Gesetze und deren Anwendung stoppen (Sep 2011).
Freilassung zweier junger Männer verlangt (Aug 2011).
Jean-Claude Roger Mbede aufgrund eines SMS für drei Jahre im Gefängis (Mai 2011).
< ! ----------------------------------------------------------------------------------->

Medienmitteilung
Deutsch

< ! -----------------------------------------------------------------------------------> Kamerun muss das Gesetz, das homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, aufheben,
5. März 2012, PRE01/118/2012

Die Regierung Kameruns muss das Gesetz aufheben, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellt, sagte Amnesty International und forderte die Freilassung der Personen, die derzeit wegen Homosexualität im Gefängnis sind.

„Es wird Zeit der Verhaftung, Inhaftierung, strafrechtlichen und anderweitigen Verfolgung und Diskriminierung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender oder Menschen, die man dafür hält, ein Ende zu setzen,“ erklärte Erwin van der Borght, Afrikadirektor von Amnesty International.

Seit März 2011 wurden in Kamerun 17 Menschen festgenommen, weil sie homosexuelle Beziehungen gehabt haben sollen.

Die meisten von ihnen wurden aufgrund ihrer vermuteten sexuellen Orientierung verfolgt und nicht weil sie an einvernehmlichen sexuellen Handlungen beteiligt gewesen sein sollen, die gesetzlich verboten sind. In fast keinem einzigen Fall gibt es Zeugenaussagen der Polizei oder von anderer Seite über die mutmasslichen homosexuellen Handlungen.

Jean-Claude Roger Mbede wurde im April 2011 wegen Homosexualität zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Am 5. März 2012 wurde der Gefangene nicht zur Anhörung in seinem Berufungsverfahren zum Gericht gebracht. Die Gerichtssitzung wurde auf den 19. März verlegt. Es wird erwartet, dass das Gericht dann zu seinem Antrag auf vorläufige Freilassung Stellung nehmen wird. Die Sitzung wurde bereits zweimal vertagt. Im November 2011 wurden drei weitere Männer, die im Juli 2011 festgenommen worden waren, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

„Jean-Claude Mbede ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein wegen seiner vermuteten sexuellen Orientierung in Haft ist. Alle Anklagen gegen ihn müssen fallen gelassen werden und er muss ohne Aufschub freigelassen werden,“ forderte Erwin van der Borght.

„Auch alle anderen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Gender-Identität inhaftiert sind, müssen ohne Bedingungen freigelassen werden.”

Angehörige des SED, eines dem Verteidigungsministerium unterstellten Sicherheitsdienstes, verhafteten Mbede am 2. März 2011, als er sich mit einem Bekannten treffen wollte.

Am 28. April 2011 fand ihn das zuständige Gericht ( Tribunal de première instance) der Haupstadt Yaoundé der Homosexualität und versuchten Homosexualität für schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis.

Er legte Berufung gegen das Urteil ein mit der Begründung, dass der Angeklagte nicht, wie es das Gesetz verlangt, bei der Begehung einer Straftat ertappt wurde. Mbede verbüsst derzeit seine Haftstrafe im Zentralgefängnis von Kondengui in Yaoundé.

Vor kurzem im Februar 2012, wurden in Ambam in der Südregion Kameruns drei Frauen unter dem Verdacht gleichgeschlechtliche Beziehungen zu haben festgenommen.

Gegen zwei der drei Frauen, die dies nicht verneint haben sollen, wurde wegen homosexueller Handlungen Anklage erhoben.

Sie wurden ausserdem der Diffamierung einer dritten Frau beschuldigt, deren Ehemann ihre Beziehungen bei den Behörden anzeigte. Das Gericht in Ambam gewährte ihnen vorläufige Freilassung und setzte den Termin der Verhandlung auf den 15. März 2012 fest.

Ebensowenig wie Jean-Claude Roger Mbede sind auch die Frauen nicht bei dem Begehen einer Straftat überführt worden. Vielmehr stützt sich die Anklage gegen ihn wie gegen sie auf Denunzierung von dritter Seite.

Alle Gefangenen befinden sich aufgrund von Abschnitt 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs in Haft. Dieser führt aus: „Sexuelle Handlungen mit einer Person desselben Geschlechts werden mit einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft und mit einer Geldstrafe von 20 000 bis 200 000 Francs CFA (ca. 30,5-305€) belegt.

„Dieses Gesetz das gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe stellt widerspricht zahlreichen regionalen und internationalen Menschenrechtsabkommen,” versicherte Erwin van der Borght

„Es hat eine Atmosphäre der Angst geschaffen und erlaubt der Polizei Menschen auf den blossen Verdacht hin dass sie Lesben, Schwule, Bisexuelle oder Transgender seien willkürlich in Gewahrsam oder in Haft zu nehmen, wo sie Folter und anderen Formen von Misshandlungen ausgesetzt sind, ohne dass die Täter dafür bestraft werden.”

„Verfolgung und Verfahren von Personen, die der Homosexualität angeklagt werden, behindern Gesundheitsdienste und Beratungsstellen vor allem HIV und AIDS betreffend in ihrer Arbeit mit gefährdeten Gruppen, einschliesslich der Männer, die mit Männern Geschlechtsverkehr haben. Denn diese Menschen werden immer mehr gezwungen im Untergrund zu leben und der Zugang zu Information und Beratung wird ihnen immer erschwerlicher gemacht.“

(Übersetzung durch die Koordinationsgruppe Kamerun (2017). Es gilt das englische Original.)