Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich mit grosser Mehrheit für die «Ehe für alle» ausgesprochen. Dieser deutliche Sieg für die Gleichstellung ist dem langjährigen Engagement von Regenbogen-Aktivist*innen in der Schweiz zu verdanken, die sich unermüdlich für den diskriminierungsfreien Zugang zur zivilen Ehe eingesetzt haben.

«Endlich wird die Ehe – und damit namentlich auch das Recht eine Familie zu gründen – allen Paaren in der Schweiz offenstehen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung, der längst überfällig war», sagte Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz.

«Die Ehe für alle wird die Akzeptanz von LGBTI*-Menschen in der Gesellschaft stärken. Dies zeigen die positiven Entwicklungen in Ländern, die diesen Schritt bereits getan haben: Vorurteile wurden überwunden, es fanden weniger Übergriffe auf LGBTI*-Personen statt und ihre Selbstmordrate ist deutlich gesunken.»

«Mit dieser historischen Abstimmung wird die Schweiz zum 29. Land, das die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennt. Sie sendet damit ein klares Signal aus: Gleichgeschlechtlich liebenden Menschen müssen dieselben Rechte und derselbe Schutz garantiert werden, wie allen anderen. Wir ermutigen die Schweiz, sich weiterhin für den Schutz und die Verwirklichung der Rechte von LGBTI*-Menschen einzusetzen», sagte Alexandra Karle.

Nächste Schritte zur Verwirklichung der Gleichberechtigung

Amnesty International ermutigt die Schweiz, die folgenden Schritte zu unternehmen:

  • Alle Regenbogenfamilien, auch solche mit Transgender-Personen, sind in alle Bestimmungen der Ehe für alle einzubeziehen.
  • Trans Personen brauchen besseren Schutz vor Diskriminierung und Hass, auch am Arbeitsplatz.
  • Die Selbstbestimmung von intergeschlechtlichen Minderjährigen ist zu garantieren und medizinisch nicht notwendige geschlechtsverändernde Eingriffe ohne ihre Einwilligung sind zu verbieten.
  • Die Änderung des Personenstandes soll vereinfacht werden und es ist eine administrative Lösung zu schaffen, mit der auch nicht-binäre Menschen anerkannt sind.
  • Die Gefährdung an Leib und Leben aufgrund der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung sollte als Asylgrund anerkannt werden.

Medienmitteilung 26. September 2021