Indien: Homosexualität ist wieder strafbar – Schockierendes Urteil des obersten Verfassungsgerichts

aktuell 24.01.2014: Amnesty Schweiz: Schreckliche Gruppenvergewaltigung muss bestraft werden.

Aktivisten protestieren gegen den Entscheid. © AFP/Getty Images

Ein Entscheid durch Indiens oberstes Verfassungsgericht stellt einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex zwischen Erwachsenen unter Strafe. Dies ist ein schwarzer Tag für Indiens Freiheitsrechte, sagte Amnesty International heute.

„Diese Entscheidung erschüttert die indischen Grundrechte auf Gleichheit, Privatsphäre und Würde”, so G. Ananthapadmanabhan, Generaldirektor von Amnesty International in Indien. „Man fühlt sich einfach im Stich gelassen von diesem Urteil, das mehrere Jahre Engagement für den Schutz der indischen Grundrechte zunichtemacht.“

Das oberste Verfassungsgericht machte ein bahnbrechendes Urteil rückgängig, das 2009 von einer niedrigeren Instanz in Delhi getroffen worden war und einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex zwischen Erwachsenen entkriminalisiert hatte. Laut dem obersten Verfassungsgericht sei Paragraph 377, der „widernatürlichen Geschlechtsverkehr” kriminalisiert, durch die Verfassung gerechtfertigt; die Regierung könne jedoch die Gesetzgebung überarbeiten, um das Gesetz aufzuheben.

Der Gerichtshof in Delhi hatte 2009 entschieden, dass das Verbot einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen zwischen Erwachsenen diskriminierend sei und die Grundrechte auf Gleichheit, Privatsphäre und Würde verletze, die in der indischen Verfassung verankert sind.

Das Urteil von 2009 war ursprünglich durch die Naz-Foundation vorangetrieben worden, einer indischen Organisation, die sich für sexuelle Selbstbestimmung und HIV-/Aidshilfe einsetzt. Die Entscheidung wurde anschließend von verschiedenen religiösen Gruppen vor dem obersten Verfassungsgericht angefochten.

Indiens Zentralregierung legte keine Berufung gegen das Urteil ein. Der Generalstaatsanwalt äußerte sich gegenüber dem Obersten Verfassungsgericht im März 2012 so: „Indiens Regierung findet keinerlei Mängel am Urteil des obersten Gerichts und erkennt dieses als korrekt an.“

Der Generalstaatsanwalt wies Beschwerden, Homosexualität sei “nicht indisch”, zurück und sagte, „die Einführung von Paragraph 377 spiegelte in keiner Weise die vorherrschenden indischen Werte und Traditionen wieder; vielmehr wurde der indischen Gesellschaft das Gesetz von den Kolonien aufgezwungen, die dadurch ihre eigenen moralischen Werte durchsetzen wollten.“

Bei einer Überprüfung von Indiens Menschenrechtsbilanz vor dem UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2012 zitierte Indiens Regierung das Urteil des obersten Gerichts in Delhi, um Indiens Fortschritte in der Menschenrechtspolitik aufzuzeigen.

„Indiens Regierung hat versichert, dass sie sich für die Entkriminalisierung von Homosexualität einsetzt. Jetzt ist die Zeit für sie gekommen, ihr Versprechen wahr zu machen. Das Parlament muss umgehend gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um die Rechte und Freiheiten wiederherzustellen, die heute verleugnet wurden“, sagte G. Ananthapadmanabhan.

Amnesty-News: Dismaying top court ruling re-criminalizes homosexuality (Englisch).

Amnesty International: Länderbericht Indien 2013 und 2012 und 2011.
Amnesty Schweiz: Länderseite Indien, laufend aktualisiert

NZZ, 17.02.2014: Indiens ambivalentes Verhältnis zur Homosexualität. Von Sudhir Kakar

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