Europa: Keine Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen mehr

Ein NS-Opfer mit Gesicht: Paul Wulf (l), 1921-1999, später engagierter Antifaschist, wurde wegen „angeborenem Schwachsinn ersten Grades“ am 12. März 1938 in Paderborn zwangssterilisiert.
Rechts: der hier noch junge Bernd Drücke, später (2007) Mitherausgeber von „Lebensunwert? Paul Wulf und Paul Brune. NS-Psychiatrie, Zwangssterilisierung und Widerstand“ (Buch).
Foto © Sabine Hocke, 1982.

Zwangskastration gehört nicht nur der NS-Vergangenheit an, wo sie – zusammen mit vielen anderen medizinischen Greueltaten umfassend praktiziert wurde.
Erzwungene, d.h. unfreiwillige Sterilisation und Kastration werfen auch heute noch ernsthafte Menschenrechtsfragen auf – ganz speziell bezüglich der Verletzung der körperlichen Integrität, der Gesundheit, der Privatsphäre, des Familienlebens und der Diskriminierung.

Es ist schwer, sich überhaupt eine Situation für einen „gerechtfertigten“ Zwangseingriff vorzustellen, wenn nicht gerade das Leben einer Person in akuter Gefahr ist und diese Person nicht in der Lage ist, über den Eingriff selber zu entscheiden.“

In ganz besonderer und vielfältiger Weise sind Transgender und Intersex (gerade auch als Kinder) von der Thematik der Zwangseingriffe betroffen. Oft werden diese zu „freiwilligen“ Eingriffen genötigt.

Report von Amnesty International an die Gesundheitskommission der EU:
Putting an end to coercive sterilisations and castrations (Englisch, PDF, 4 S., 90 kB, IOR 61/014/2011)

Im Rahmen der Vernehmlassung zu der inzwischen vom Schweizer Parlament ausschliesslich an Frauen und Mädchen verbotenen Genitalverstümmelung, setzte sich Amnesty International für eine breitere Fassung des Begriffs ein:
Genitalverstümmelung – Initiative für Intersex (Aug 2009).