Europa: Geschlechtlicher Ausdruck (Gender Expression) wird anerkanntes Menschenrecht
Hector Acuña (Videoartist_in „Frau“) mit Juka (Schauspieler_in), ElektroMarikaPop, Lima
Am 12. September 2012 einigte sich das EU-Parlament darauf, Opfer von Straftaten aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder Geschlechtsausdruck ausdrücklich zu schützen. Länder haben drei Jahre Zeit, die Gesetzgebungen bei Anti-Diskriminierung, Opferhilfe und der Verfolgung von Hassverbrechen anzupassen.
Dies ist das erste Mal, dass EU-Gesetz den Geschlechtlichen Ausdruck explizit miteinbezieht.
Individuen haben das ausdrückliche Recht, selber zu bestimmen, wie sie ihr Geschlecht (momentan) nach aussen manifestieren möchten: Durch Kleidung, Schminke, Haartracht, Verhalten, Manieren, gewählten Namen.
„Women are Women – regardless of sex“ – Diese klare, breit formulierte Auffassung verlangt ausdrücklich nicht nach einer Übereinstimmung des empfundenen, des gezeigten, und des biologischen Geschlechts.
“Heute signalisiert das Europäische Parlament nachdrücklich, dass Opfer von Hassdelikten besondere Aufmerksamkeit verdienen. All diese Opfer sowie ihre Freunde und Familien wissen, welch zerstörerische Auswirkungen Hassdelikte haben können. Europa steht in der Verantwortung, sie zu beschützen.” – Michael Cashman MEP, Kopräsident der interfraktionellen Arbeitsgruppe des EU-Parlaments für LGBT-Fragen
12.09.2012, DieStandard: Geschlechtsausdruck erstmals im Opferschutz
12.09.2012, Think Outside Your Box: EU-Gesetz soll Opfer von Straftaten aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder Geschlechtsausdruck schützen
Veranstaltungshinweis, Mi, 19. Sep. 2012, 10:30, Zürich, Zentrum Karl:
Podium zu Trans und Geschlecht (homo sapiens / TGNS) < ! Anders bei Tieren: Zuchthengste und Zuchtstuten sollen über einen deutlichen, nicht über eine selbstbestimmten Geschlechtsausdruck verfügen.>