Amnesty: Diskussionsprozess um Prostitution und Menschenrechte

‚Milieuspaziergang‘ zu Frauenhandel und Zwangsprostitution, Zürich 2008. Amnesty-Aktivistinnen tragen die Plakte der Ausstellung ‚Ohne Glanz und Glamour‘ durch einschlägige Quartiere.

Welcher Umgang mit Prostitution ist am besten geeignet, die Menschenrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu schützen? Welche Regelungen erleichtern, welche erschweren die Verfolgung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und anderen Menschenrechtsverletzungen in diesem Bereich? Ein internes Konsultationspapier zu diesen Fragen wird bei Amnesty International zurzeit intensiv diskutiert, auch bei Queeramnesty.

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind überall auf der Welt eine sehr verletzliche soziale Gruppe, gefangen in einem Teufelskreis von Ausbeutung, Diskriminierung und Gewalt. Wie ihre Menschenrechte am besten geschützt werden können, ist aber unter Völkerrechtsexpertinnen und -experten, NGOs und auch Prostituierten selbst höchst umstritten. Gemäss den geltenden internationalen Normen ist Prostitution nicht per se eine Menschenrechtsverletzung, sondern erst wenn Zwang, Gewalt, Nötigung oder Erpressung im Spiel sind.

Amnesty International engagiert sich im Rahmen ihrer Kampagnen für Frauenrechte seit langem gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und die Ausbeutung von Minderjährigen im Sexgewerbe. Menschenrechtsverletzungen an Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern sind zudem in zahlreichen Amnesty-Berichten zu ganz verschiedenen Ländern dokumentiert.

Amnesty Schweiz: Interner Diskussionsprozess Prostitution und Menschenrechte