Deutschland: Ethikrat stellt Position zu Intersexualität vor

aktuell 07.03.2012: Queeramnesty (Deutschland) zu den Empfehlungen des Ethikrats.

aktuell 31.08.2012: Intersexualität – eine „Streitschrift von Heinz-Jürgen Voß (unrast Verlag).

Der Deutsche Ethikrat stellte in Berlin seine im Auftrag der Bundesregierung erarbeitete Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen in Deutschland vor. Auf Initiative von Queeramnesty formuliert Amnesty International auf internationaler Ebene eine klare Positionierung zu den schweren Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen.
Queeramnesty (Federführung Gruppe Hamburg) beteiligte sich auch am Diskurs des Ethikrates und beschäftigt sich z. Zt. mit der Durchsicht der 200-seitigen Empfehlung.

http://queeramnesty.ch/administrator/index.php?option=com_content&sectionid=8&task=edit&cid[]=660 Dt. Ethikrat, 23.02.2012: Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen in Deutschland.

Daselbst, 04.08.2011: Das Recht auf freie Selbstbestimmung – Eingabe von Queeramnesty.
(Eingabe erfolgte noch unter dem Namen „MERSI“ Hamburg)

Alemania Hoy, 28.02.2012: El tercer sexo se pronuncia: ni hombre ni mujer, persona (Spanisch,
Zum Drucken – para imprimir: Version PDF, 316 kB)

NDR-Kulturjournal zu Intersexualität – von Lennart Herberhold (Feb 2012)

Am BUT: Amnesty International Engagement für die Rechte von Intersexuellen (Nov 2011)

Klärung des Engagement für Intersexuelle (April 2010)

Stellungnahme von Queeramnesty (Deutschland) zu den Empfehlungen des Ethikrats

Queeramnesty hatte sich am vorausgegangen Diskurs des Gremiums beteiligt und mit einem Kommentar seine grundlegende Forderung des ‚Rechts auf freie Selbstbestimmung’ angesichts der Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen formuliert.

  • Das Gremium (Ethikrat) hat sein Hauptziel erreicht: die Erhöhung der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit für intersexuelle Menschen.
  • Queeramnesty begrüsst, dass hier die schweren Menschenrechtsverletzungen an einer Gruppe von Menschen erstmalig von einer regierungsnahen Institution benannt, anerkannt und dokumentiert werden.
  • Wir begrüssen es, dass der Deutsche Ethikrat mit aller Deutlichkeit das fundamentale Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit auch für intersexuelle Menschen einfordert.
  • Mit Besorgnis stellen wir eine bedenkliche Teilung der Menschenrechte für die Gruppe von Intersexuellen mit adrenogenitalem Syndrom (AGS) fest: Menschenrechte gelten universell, einzelne Gruppen können nicht davon ausgenommen werden.

Nun sind auch die Gesetzgeber gefordert, die Empfehlungen umzusetzen.
Quelle: Queeramnesty zu den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats.