Verbrechen aus Hass (englisch Hate crime) sind eine schwere Form der Diskriminierung. Opfer dieser Verbrechen werden von den Tätern auf der Basis einer realen oder vermeintlichen Identität wie ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung oder Geschlecht ausgewählt.
In Bulgarien bleiben Verbrechen an Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen oft unzureichend untersucht und strafrechtlich verfolgt. Trotz Verpflichtungen Bulgariens im Rahmen der internationalen und nationalen Menschenrechtsstandards alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen, sind die staatlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung homophoben und transphoben Kriminalität derzeit wirkungslos.
Das aktuelle Strafgesetzbuch schützt vor Gewalt aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder Religion des Opfers. Merkmale wie sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung fehlen jedoch als Grund. Ein Verfahren zur Überarbeitung des Strafgesetzbuches ist gerade im Gange. Der letzte Entwurf, die derzeit noch von einer vom Ministerium für Justiz eingesetzten Arbeitsgruppe diskutiert wird, umfasst die „sexuelle Orientierung“ als ein Diskriminierungsgrund, aber nicht Behinderung und Geschlechtsidentität.
Fordere die bulgarischen Justizministerin auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz von LGBTI-Personen gegen Hass-motivierte Gewalt und Diskriminierung zu sichern!
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