Die schwul-lesbische Organisation LEGABIBO in Botswana hat das Recht, sich offiziell als NGO registrieren zu lassen: Das entschied das Oberste Gericht des Landes in einem erfreulichen Urteil Mitte November 2014.
NGOs in Botswana müssen registriert sein, um gleichberechtigt an der Entwicklung von nationalen Programmen teilnehmen zu können. Zuvor hatte die zuständige Behörde der Organisation eine solche Registrierung verweigert, mit der Begründung, Homosexuelle seien in der botswanischen Verfassung nicht anerkannt.
«Das Urteil ist ein Triumph für die Gerechtigkeit und ein Sieg über die staatlich gestützte Homophobie», kommentierte Deprose Muchena, Direktorin für die Region südliches Afrika von Amnesty International. «Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle haben Anspruch auf ihren Platz in der Gesellschaft. Jetzt liegt der Ball bei den Behörden: Sie müssen das Urteil unverzüglich umsetzen und LEGABIBO registrieren, damit die Organisation ihre wichtige Arbeit leisten kann.»
LEGABIBO wurde gegründet, um Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in Botswana über ihre Rechte aufzuklären und sich für diese einzusetzen, namentlich für das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung. Dem nun errungenen Sieg der Gruppe vor dem Obersten Gericht ging ein jahrelanger Kampf voraus, seit die Organisation 2008 zum ersten Mal ihre Registrierung beantragte.