Amnesty fordert: Bei Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen: auch keine Diskriminierung von LGBTI-Häftlingen
In Gefängnisse sind LGBTI-Häftlinge oft besonderen Formen von Gewalt, Mushandlung und Erniedrigung ausgesetzt. Mitgefangene wie Personal sind Täter_innen.
Im Dezember 2012 trifft sich in Buenos Aires die zwischenstaatliche Expertengruppe für Mindeststandards bei der Behandlung von Gefangenen zum zweiten Mal. Die Bildung der Fachgruppe geht auf UNO-Resolution 65/230 vom Dezember 2010 zurück.
Diesem Fachgremium unterbreitet nun Amnesty International ein kurzes, wohlformuliertes Briefing zur speziellen Situation von LGBTI-Gefangenen und macht Vorschläge zur Nicht-Diskriminierung. Die Tagungsort (Argentinien) ist besonders geeignet: Hat doch der Interamerikanische Menschenrechtshof (CIDH) in letzter Zeit zur Thematik Stellung nehmen müssen und hat die interamerikanische Menschenrechtskommission 2011 eine eigene LGBTI-Abteilung eröffnet. (Der Menschenrechtshof wird von den meisten amerikanischen Staaten anerkannt, nicht jedoch von den USA und von Kuba).
Amnesty International Briefing: Revising the standard minimum ruels fpr the treatment von prisoners – SOGI as prohibited grounds for discrimination (PDF, 8p, 220 kB, IOR 41/030/2012, 23. Nov. 2012)
Interamerikanische Kommission für Menschenrechte eröffnet LGBTI-Abteilung (Nov 2011)