In Kasachstan steht ein Gesetz kurz vor dem In-Kraft-Treten, welches das „Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Orientierungen“ unter Strafe stellen würde. Dies wäre ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und diskriminierend gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen.

KAZAKHSTANAm 19. Februar verabschiedete das Parlament in Kasachstan ein Gesetzespaket, das unter anderem das „Propagieren von nicht-traditionellen sexuellen Orientierungen“ unter Strafe stellt. Es liegt nun dem Präsidenten zur Unterschrift vor und könnte jederzeit in Kraft treten. Eines der verabschiedeten Gesetze ist das neue Gesetz zum Schutz des Kindes, das darauf abzielt, Kinder vor Informationen zu schützen, die „schädlich für ihre Gesundheit und Entwicklung“ sein könnten. Der Gesetzestext ist nicht öffentlich zugänglich. Ein Antrag auf Einsicht in den Text, den Amnesty International bei den Behörden gestellt hat, blieb erfolglos. In den Lokalmedien werden jedoch Parlamentsabgeordnete zitiert, wie sie sich auf die neuen Bestimmungen beziehen, die eindeutig diskriminierend sind.

Mehrere Online-Nachrichtenportale berichten zudem, dass das Parlament zusätzliche Gesetzesänderungen verabschiedet hat, um dem neuen Kinderschutzgesetz Rechnung zu tragen. Im Zuge dessen sollen u. a. folgende Gesetze abgeändert werden: das Fernsehgesetz, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das Gesetz über die Rechte des Kindes, das Werbegesetz, das Gesetz über Massenmedien und das Bildungsgesetz.

Da der Gesetzestext nicht öffentlich einsehbar ist, ist es schwer einzuschätzen, wie stark bestimmte Menschen oder Gruppen in Kasachstan betroffen sein werden. Auch was das Gesetz für Personen bedeutet, die mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) arbeiten oder sie vertreten, ist bisher unklar. Aufgrund der Berichterstattung in den Medien ist jedoch davon auszugehen, dass ein Inkrafttreten des Gesetzes bedeuten würde, dass Kasachstan gegen seine internationalen Verpflichtungen zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verstoßen würde. Auch würde es eine Zuwiderhandlung gegen die Pflicht des Staates bedeuten, jedwede Diskriminierung auf der Grundlage von Geschlecht oder geschlechtsspezifischen Gründen – wie z. B. der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung – zu verhindern. Vielmehr würden LGBTI-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität stigmatisiert und damit Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Zudem könnten übermäßig vage Definitionen von „Propagieren“ bzw. „Propaganda“ im Gesetzestext zu weitreichenden Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung führen, was den Bestimmungen des Völkerrechts zuwiderlaufen würde.

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  • Ich bitte Sie eindringlich, alle Gesetzesentwürfe und -änderungen zurückzuweisen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken und zu Diskriminierung auf der Grundlage der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität führen könnten. Unterzeichnen Sie bitte nicht das neue Kinderschutzgesetz.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass alle künftigen Gesetzesentwürfe und -änderungen im Einklang stehen mit den internationalen Verpflichtungen Kasachstans zum Schutz der Meinungsfreiheit und zur Verhinderung jeglicher Diskriminierung auf der Grundlage der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität.
  • Gewährleisten Sie darüber hinaus einen transparenten Legislativprozess.

APPELLE AN

PRÄSIDENT
Nursultan Nazarbayev
President of Republic of Kazakhstan
Akorda
Levoberezhie
Astana 010000
KASACHSTAN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 7) 7172 744 085 oder (00 7) 7172 744 073
E-Mail: press@akorda.kz oder akorda.press@gmail.com

KOPIEN AN
AUSSENMINISTER
Erlan Idrissov
Ministry of Foreign Affairs
31 Kunayeva Street
Astana 010000
KASACHSTAN
Fax: (00 7) 7172 72 05 16
E-Mail: kezekshi@mfa.kz

 

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KASACHSTAN
Melchenbühlweg 79
3006 Bern
Schweiz

Telefon: 031 351 79 69
Telefax: 031 351 79 75
E-Mail: bern@mfa.kz

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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Kasachisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.