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Mittwoch, 10. Juni 2009
Schweiz: Homosexuelle Flüchtlinge brauchen unseren Schutz

Medienmitteilung: Die Grünen beauftragen den schweizerischen Bundesrat, im Rahmen der geplanten Asylgesetzrevision eine explizite gesetzliche Grundlage für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung zu schaffen. Die Grünen beauftragen den schweizerischen Bundesrat, im Rahmen der geplanten Asylgesetzrevision eine explizite gesetzliche Grundlage für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung zu schaffen. Denn in vielen Ländern drohen schwere Strafen für homosexuelle Beziehungen. In einer Motion fordern die Grünen deshalb die Erweiterung des Flüchtlingsbegriffs.
Medienmitteilung (PDF, 1 Seite, 26 kB)
Interpellation: Asylpraxis bei Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung (PDF, 135 kB)
Motion: Erweiterung des Flüchtlingsbegriffes - sexuellen Orientierung (PDF, 134 kB) .

Bericht zur Veranstaltung vom 28. Mai 2009: Asyl und Migration auf Grund von sexueller Orientierung und Identität

Medienmitteilung, sowie Texte der
Motion und der Interpellation von Katharina Prelicz-Huber:



Bern, 10. Juni 2009, Medienmitteilung - GRÜNE - LES VERTS

Die Grünen zur geschlechtsspezifischen Verfolgung von Flüchtlingen

Homosexuelle Flüchtlinge brauchen unseren Schutz

Die Grünen beauftragen den Bundesrat, im Rahmen der geplanten Asylgesetzrevision eine explizite gesetzliche Grundlage für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung zu schaffen. Denn in vielen Ländern drohen schwere Strafen für homosexuelle Beziehungen. In einer Motion fordern die Grünen deshalb die Erweiterung des Flüchtlingsbegriffs.

Anlässlich der Asylgesetzrevision von 1998 wurde der Flüchtlingsbegriff in Art. 3 des Asylgesetzes erweitert und die frauenspezifischen Fluchtgründe ins Gesetz aufgenommen. Dies hat zu einer verstärkten Sensibilisierung aller involvierten Instanzen und Organisationen geführt. Geht es jedoch um Schwule, Lesben, Bisexuelle oder Transsexuelle, sind die involvierten Instanzen noch lange nicht genügend sensibilisiert. Eine Auswertung der Praxis der Schweizer Behörden zeigt, dass zwischen 1993 und 2007 nur wenige als Flüchtlinge anerkannt wurden.

Nur vier von neunzig Asylgesuche wurden bewilligt, obwohl Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transsexuelle in ihrer Heimat mit schweren Stigmatisierungen, sozialem Ausschluss sowie Übergriffen durch den Staat oder Privatpersonen konfrontiert sind. In rund 85 Staaten sind einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen desselben Geschlechts strafbar, und in einigen Staaten droht sogar die Todesstrafe.

Geschlechtsspezifische Hetze ist ein Verfolgungsgrund

Vor diesem Hintergrund ist es absolut notwendig, dass die geschlechtsspezifische Verfolgung nicht einfach unter „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ subsumiert wird, sondern dass diese als Asylgrund explizit anerkannt wird. Katharina Prelicz-Huber fordert deshalb in einer heute eingereichten Motion die Erweiterung des Flüchtlingsbegriffes unter Berücksichtigung der Fluchtgründe aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder der Identität.



Motion von Katharina Prelicz-Huber, 10. Juni 2009, NR-Geschäftsnummer: 09.3561 (EJPD).

Erweiterung des Flüchtlingsbegriffes. Anerkennung der geschlechterspezifischen Verfolgung (unter Berücksichtigung der Fluchtgründe aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder der Identität)

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der geplanten Asylgesetzrevision eine explizite gesetzliche Grundlage für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung zu schaffen. Art. 3 Asylgesetz ist deshalb wie folgt zu ergänzen: „ .... und den Fluchtgründen im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung und/oder Identität ist Rechnung zu tragen.“

Begründung:

Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin, Grüne, Zürich Anlässlich der letzten Asylgesetzrevision von 1998 wurde der in Art. 3 Asylgesetz enthaltene Flüchtlingsbegriff erweitert und die frauenspezifischen Fluchtgründe ins Gesetz aufgenommen. Dies hat zu einer verstärkten Sensibilisierung aller involvierten Instanzen und Organisationen bezüglich frauenspezifischer Fluchtgründe geführt.

Die gleiche Sensibilisierung fehlt jedoch heute bezüglich der geschlechtsspezifischen Verfolgungssituation von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transsexuellen usw. Eine Auswertung der Praxis der Schweizer Behörden (siehe Asyl 4/07) zeigt, dass zwischen 1993 und 2007 nur wenige als Flüchtlinge anerkannt wurden (vier von neunzig Asylgesuchen), obwohl sie in ihrer Heimat schwere Stigmatisierung, sozialen Ausschluss, private und staatliche Übergriffe gewärtigen müssen. In rund 85 Staaten sind einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen desselben Geschlechts strafbar und in einigen Staaten droht sogar die Todesstrafe. Vor diesem Hintergrund ist es absolut notwendig, dass die geschlechtsspezifische Verfolgung nicht einfach im Auffangtatbestand der „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ subsumiert, sondern ein eigenes Verfolgungsmotiv geschaffen wird. Diesem Anliegen soll mit der Ergänzung des in Art. 3 AsylG enthaltenen Zusatzes zum Flüchtlingsbegriff nachgekommen werden.

MitunterzeichnerInnen (48): Allemann Evi, Aubert Josiane, Bänziger Marlies, Brélaz Daniel, Carobbio Guscetti Marina, Chopard-Acklin Max, Daguet André, Fässler-Osterwalder Hildegard, Fehr Mario, Frösch Therese, Galladé Chantal, Gilli Yvonne, Girod Bastien, Goll Christine, Graf Maya, Graf-Litscher Edith, Gross Andreas, Heim Bea, Hodgers Antonio, John-Calame Francine, Jositsch Daniel, Kiener Nellen Margret, Lachenmeier-Thüring Anita, Lang Josef, Leuenberger Ueli, Lumengo Ricardo, Marra Ada, Moser Tiana Angelina, Müller Geri, Nordmann Roger, Rechsteiner Rudolf, Rielle Jean-Charles, Roth-Bernasconi Maria, Schelbert Louis, Schenker Silvia, Sommaruga Carlo, Steiert Jean-François, Stump Doris, Teuscher Franziska, Thorens Goumaz Adèle, Tschümperlin Andy, Vischer Daniel, von Graffenried Alec, Weber-Gobet Marie-Thérèse, Widmer Hans, Wyss Ursula, Wyss Brigit, Zisyadis Josef.



Interpellation von Katharina Prelicz-Huber, 10. Juni 2009, NR-Geschäftsnummer: 09.3562 (EJPD).

Asylpraxis bei Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung

Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin, Grüne, Zürich Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin, Grüne, Zürich

Zwischen 1993 und 2007 wurden nur vier von neunzig Asylgesuchen von Homosexuellen stattgegeben (siehe Asyl 4/07) und die Situation von QueerRefugees hat sich auch seither nicht merklich verbessert, obwohl Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transsexuelle usw. in ihrer Heimat schwere Stigmatisierung, sozialen Ausschluss, private und staatliche Übergriffe gewärtigen müssen. In rund 85 Staaten sind einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen desselben Geschlechts strafbar und in einigen Ländern droht gar die Todesstrafe.

Dazu stellen sich verschiedene Fragen an den Bundesrat:
  1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Schweiz kaum als Asylgrund akzeptiert wird, obwohl die Betroffenen je nach Herkunftsland sogar mit der Todesstrafe rechnen müssen? Was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?
  2. Was hat das Bundesamt für Migration bisher unternommen, um Befrager und Befragerinnen für die spezielle Verfolgungssituation von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transsexuellen usw. zu sensibilisieren?
  3. Welche speziellen Anweisungen sind den Mitarbeitenden des Bundesamtes für Migration erteilt worden hinsichtlich der Handhabung der Asylgesuche bei Opfern von geschlechtsspezifischer Verfolgung?
  4. Wie geht das Bundesamt für Migration mit Situationen um, in denen Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung ihre wirklichen Verfolgungsgründe erst im Verlauf des Verfahrens geltend machen?
  5. Weshalb wird der sozialen Stigmatisierung, der Ächtung, dem gesellschaftlichen Ausschluss von Personen mit geschlechtsspezifischen Fluchtgründen sowie der gesetzlichen Situation im Heimatland oft nicht Rechnung getragen und ihnen mit dem Argument begegnet, sie könnten ihre geschlechtliche Identität ja im stillen Kämmerlein leben, dann würde ihnen nichts passieren?
MitunterzeichnerInnen (49): Allemann Evi, Aubert Josiane, Bänziger Marlies, Brélaz Daniel, Carobbio Guscetti Marina, Chopard-Acklin Max, Daguet André, Fässler-Osterwalder Hildegard, Fehr Mario, Frösch Therese, Galladé Chantal, Gilli Yvonne, Girod Bastien, Goll Christine, Graf Maya, Graf-Litscher Edith, Gross Andreas, Heim Bea, Hodgers Antonio, John-Calame Francine, Jositsch Daniel, Kiener Nellen Margret, Lachenmeier-Thüring Anita, Lang Josef, Leuenberger Ueli, Lumengo Ricardo, Markwalder Bär Christa, Marra Ada, Moser Tiana Angelina, Nordmann Roger, Rechsteiner Rudolf, Rielle Jean-Charles, Roth-Bernasconi Maria, Schelbert Louis, Schenker Silvia, Sommaruga Carlo, Steiert Jean-François, Stump Doris, Teuscher Franziska, Thorens Goumaz Adèle, Tschümperlin Andy, van Singer Christian, Vischer Daniel, von Graffenried Alec, Weber-Gobet Marie-Thérèse, Widmer Hans, Wyss Ursula, Wyss Brigit, Zisyadis Josef.