| Grüne - Homosexuelle Flüchtlinge brauchen unseren Schutz |
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| Mittwoch, 10. Juni 2009 | ||||
Schweiz: Homosexuelle Flüchtlinge brauchen unseren Schutz
Die Grünen beauftragen den schweizerischen Bundesrat, im Rahmen der geplanten Asylgesetzrevision eine explizite gesetzliche Grundlage für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung zu schaffen. Denn in vielen Ländern drohen schwere Strafen für homosexuelle Beziehungen. In einer Motion fordern die Grünen deshalb die Erweiterung des Flüchtlingsbegriffs.
Medienmitteilung (PDF, 1 Seite, 26 kB) Interpellation: Asylpraxis bei Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung (PDF, 135 kB) Motion: Erweiterung des Flüchtlingsbegriffes - sexuellen Orientierung (PDF, 134 kB) . Bericht zur Veranstaltung vom 28. Mai 2009: Asyl und Migration auf Grund von sexueller Orientierung und Identität Medienmitteilung, sowie Texte der
Motion von Katharina Prelicz-Huber, 10. Juni 2009, NR-Geschäftsnummer: 09.3561 (EJPD). Erweiterung des Flüchtlingsbegriffes. Anerkennung der geschlechterspezifischen Verfolgung (unter Berücksichtigung der Fluchtgründe aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder der Identität) Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der geplanten Asylgesetzrevision eine explizite gesetzliche Grundlage für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung zu schaffen. Art. 3 Asylgesetz ist deshalb wie folgt zu ergänzen: „ .... und den Fluchtgründen im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung und/oder Identität ist Rechnung zu tragen.“ Begründung:
Anlässlich der letzten Asylgesetzrevision von 1998 wurde der in Art. 3 Asylgesetz enthaltene
Flüchtlingsbegriff erweitert und die frauenspezifischen Fluchtgründe ins Gesetz aufgenommen.
Dies hat zu einer verstärkten Sensibilisierung aller involvierten Instanzen und Organisationen
bezüglich frauenspezifischer Fluchtgründe geführt.
Die gleiche Sensibilisierung fehlt jedoch heute bezüglich der geschlechtsspezifischen Verfolgungssituation von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transsexuellen usw. Eine Auswertung der Praxis der Schweizer Behörden (siehe Asyl 4/07) zeigt, dass zwischen 1993 und 2007 nur wenige als Flüchtlinge anerkannt wurden (vier von neunzig Asylgesuchen), obwohl sie in ihrer Heimat schwere Stigmatisierung, sozialen Ausschluss, private und staatliche Übergriffe gewärtigen müssen. In rund 85 Staaten sind einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen desselben Geschlechts strafbar und in einigen Staaten droht sogar die Todesstrafe. Vor diesem Hintergrund ist es absolut notwendig, dass die geschlechtsspezifische Verfolgung nicht einfach im Auffangtatbestand der „Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ subsumiert, sondern ein eigenes Verfolgungsmotiv geschaffen wird. Diesem Anliegen soll mit der Ergänzung des in Art. 3 AsylG enthaltenen Zusatzes zum Flüchtlingsbegriff nachgekommen werden. MitunterzeichnerInnen (48): Allemann Evi, Aubert Josiane, Bänziger Marlies, Brélaz Daniel, Carobbio Guscetti Marina, Chopard-Acklin Max, Daguet André, Fässler-Osterwalder Hildegard, Fehr Mario, Frösch Therese, Galladé Chantal, Gilli Yvonne, Girod Bastien, Goll Christine, Graf Maya, Graf-Litscher Edith, Gross Andreas, Heim Bea, Hodgers Antonio, John-Calame Francine, Jositsch Daniel, Kiener Nellen Margret, Lachenmeier-Thüring Anita, Lang Josef, Leuenberger Ueli, Lumengo Ricardo, Marra Ada, Moser Tiana Angelina, Müller Geri, Nordmann Roger, Rechsteiner Rudolf, Rielle Jean-Charles, Roth-Bernasconi Maria, Schelbert Louis, Schenker Silvia, Sommaruga Carlo, Steiert Jean-François, Stump Doris, Teuscher Franziska, Thorens Goumaz Adèle, Tschümperlin Andy, Vischer Daniel, von Graffenried Alec, Weber-Gobet Marie-Thérèse, Widmer Hans, Wyss Ursula, Wyss Brigit, Zisyadis Josef. Interpellation von Katharina Prelicz-Huber, 10. Juni 2009, NR-Geschäftsnummer: 09.3562 (EJPD). Asylpraxis bei Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung
Katharina Prelicz-Huber, Nationalrätin, Grüne, Zürich
Zwischen 1993 und 2007 wurden nur vier von neunzig Asylgesuchen von Homosexuellen stattgegeben (siehe Asyl 4/07) und die Situation von QueerRefugees hat sich auch seither nicht merklich verbessert, obwohl Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transsexuelle usw. in ihrer Heimat schwere Stigmatisierung, sozialen Ausschluss, private und staatliche Übergriffe gewärtigen müssen. In rund 85 Staaten sind einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen desselben Geschlechts strafbar und in einigen Ländern droht gar die Todesstrafe. Dazu stellen sich verschiedene Fragen an den Bundesrat:
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Petiton an die Schweizerische Bundesversammlung eingereicht - 2. März 2010.



Anlässlich der letzten Asylgesetzrevision von 1998 wurde der in Art. 3 Asylgesetz enthaltene
Flüchtlingsbegriff erweitert und die frauenspezifischen Fluchtgründe ins Gesetz aufgenommen.
Dies hat zu einer verstärkten Sensibilisierung aller involvierten Instanzen und Organisationen
bezüglich frauenspezifischer Fluchtgründe geführt.










