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Türkei, Mord an Schwulenaktivist Ahmet Yildiz Drucken E-Mail
Dienstag, 15. Juli 2008
Türkei: Mord an Schwulenaktivist Ahmet Yildiz (26)

update 16.07.2012: Zum 4. Jahrestag des Mordes immer noch keine Gerechtigkeit (Englisch, Amnesty EUR 44/0132012).

update Januar 2012, Film zum Mord: »Zenne – Der Bauchtänzer« von Caner Alper, TK 2011.
(ab März 2012 der fünffach ausgezeichnete Streifen bei uns im Kino) Trailer, 3:38, Deutsch.

In der Nacht des 15. Juli wurde Ahmet Yildiz, Physikstudent und Aktivist der LGBT-Bewegung, in Istanbul-Üsküdar in seinem Auto erschossen. Ein Ehrenmord wird vermutet, da seine Familie ihn wiederholt gedrägt hatte, seine Homosexualität aufzugeben.

Mitteilung von GLADT zum >> Mord an Schwulenaktivist Ahmet Yildiz (PDF, Deutsch, 95 kB)

Türkische Mitteilung von GLADT zum >> Mord an Schwulenaktivist Ahmet Yildiz (PDF, Türkisch, 100 kB)

Länderberichte: Amnesty Report Türkei 2012 und 2011 und 2010 und 2009 (Deutsch)

Mehr zum Mord an Ahmet Yildiz


Aus: Weder Krankheit noch Verbrechen (Deutsch, PDF, 55 S ohne Deckblatt, 660 kB, Juni 2011)

Ahmet Yıldız hatte sein Schwulsein öffentlich gemacht. Am 15. Juli 2008 wurde der 26jährige erschossen. Nach verbreiteter Überzeugung handelte es sich um einen „Ehrenmord“(**). Er steht beispielhaft für das Versagen der Behörden, der Gewalt gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität entgegenzuwirken.

Am Tag der Ermordung befand sich Ahmets Partner Ibo, in ihrer gemeinsamen Wohnung in Üsküdar, einem Bezirk auf der asiatischen Seite von Istanbul. Er berichtet, erklärte, Ahmet habe die Wohnung verlassen um Eis zu kaufen. Er ging nach unten zu seinem Auto. Als Ibo Schüsse hörte, rannte er nach unten, wo er Ahmet erschossen auffand. Wie bei anderen mutmasslichen „Ehrenmorden“ holte die Familie den Leichnam nicht für die Beerdigung ab, als Zeichen ihrer Ablehnung.

İbo schilderte, dass Ahmet in den Monaten vor der Ermordung Gewaltdrohungen von Familienmitgliedern erhalten hatte. Er hatte deswegen bei der Staatsanwaltschaft von Üsküdar Strafanzeige gegen seine Familie erstattet und um Schutz gebeten.

Nach dem Mord stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige nicht bearbeitet hatte. Stattdessen hatte der Staatsanwalt die Anzeige an eine andere Behörde geschickt, in deren Zuständigkeit sie liegen sollte. Dort wurde sie jedoch nicht weiter verfolgt. Aktivisten betrachten das Verhalten der Behörden – die fehlerhafte Weiterleitung der Anzeige, obwohl die Zuständigkeit bei der ersten Staatsanwaltschaft lag – und das Versäumnis, der Anzeige nachzugehen, als Symptom für den Unwillen der Behörden, homophober Gewalt entgegen zu treten.

Vorgänge nach dem Mord untermauern diese Einschätzung. Ibo berichtete Amnesty International, es seien keine sorgfältigen Ermittlungen durchgeführt worden. Zu den Hinweisen, denen nicht nachgegangen worden sein soll, gehören die Anwesenheit eines zweiten Autos am Tatort und ein Einbruch bei einem Zeugen einige Wochen nach der Tat. Am schwersten wiegt, dass obwohl bereits vorher Drohungen der Familie von Ahmet Yıldız bekannt waren und ein Auto am Tatort identifiziert wurde, das einem Freund seines Vaters gehörte, kein Versuch unternommen wurde, den Vater zu verhören. Erst im Oktober 2008 wurde ein Haftbefehl ausgestellt, mehr als drei Monate nach der Ermordung. Zu dieser Zeit konnte Ahmets Vater nicht mehr gefunden werden. Telefondaten weisen darauf hin, dass er in den Irak gereist ist.

Auch der Prozess hat die Zweifel am Willen zur Aufklärung nicht beseitigt. Obwohl Gerichtsverhandlungen öffentlich sind, verweigerten Richter den Unterstützern von Ahmet Yıldız den Zutritt. Erst nachdem ein anderer Richter mit dem Fall betraut wurde, bei der sechsten Verhandlung am 14. März 2011, drei Jahre nach dem Mord, wurde ein internationaler Haftbefehl gegen den Vater von Ahmet Yıldız beantragt. Er ist der einzige Verdächtige in dem Fall. Bei derselben Verhandlung wurde auch zum ersten Mal eine Untersuchung der Drohungen von Ahmet Yıldız' Familie vor seinem Tod angeordnet. Die nächste Verhandlung war für den 16. Juni 2011 angesetzt.

Mutmassliche Verbrechen aus Hass

Amnesty International hat mehrere Verbrechen dokumentiert , die aus diskriminierenden Beweggründen – oft als „Verbrechen aus Hass” bezeichnet – begangen wurden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) definiert Verbrechen aus Hass als „Straftaten, einschliesssslich solcher, die gegen Personen oder Eigentum gerichtet sind, bei denen das Opfer, die Gebäude oder das Ziel der Tat wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Verbindung, Anhängerschaft, Zugehörigkeit, Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer Gruppe ausgewählt wurde”.(***) Viele Menschen, mit denen Amnesty International gesprochen hat, wurden von Privatpersonen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität angegriffen

** Zu Verbrechen, die im Namen der „Ehre” begangen werden, siehe Amnesty International, Turkey: Women confronting family violence.1. Juni 2004, Index: EUR 44/013/2004. Abrufbar unter www.amnesty.org/en/library/info/EUR44/013/2004 (Englisch, Spanisch, Russisch, Türkisch)
*** OSZE: Combating Hate Crimes in the OSCE Region. OSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights, Warschau, 2005. S. 12.
Mehr: umfassender Report zu LGBT: weder eine Krankheit noch ein Verbrechen (Juni 2011)

Aktualisiert ( Dienstag, 24. Juli 2012 )